Urteil wegen Doppelmord in Koblenz rechtskräftig!

Wie das Landgericht Koblenz mitteilt, hat der Bundesgerichtshof in dem Strafverfahren gegen Henrike Schemmer wegen Mordes in zwei Fällen mit Beschluss vom 27. Mai 2014 deren Revision gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 05. August 2013 verworfen. Dieses Urteil, das auf eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe erkannte und das die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist damit rechtskräftig. Henrike Schemmer hatte ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau im Juli 2011 in Koblenz-Horchheim erstochen.