„Rock am Ring“ in Mendig:

SGD Nord fordertNachbesserungen zum Artenschutz

Koblenz. Im Dezember hatte der Veranstalter bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt.

Nach Überprüfung der Unterlagen kommt die SGD Nord zu dem Ergebnis, dass der Antrag in der vorgelegten Form noch deutlich verbessert werden muss. Die vorgesehenen Kompensationsflächen sind weder vom Umfang noch von der Eignung her ausreichend. Auch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere Naturschutzbehörde teilt den Standpunkt der SGD Nord. Dem Veranstalter wird jetzt eine Frist zur Nachbesserung seines Antrages bis Ende Januar eingeräumt. Danach wird die SGD Nord abschließend entscheiden.

Das Festival „Rock am Ring“ soll im Mai 2015 auf dem Flugplatzgelände in Mendig, auf einer Fläche von etwa 125 Hektar stattfinden. Dieser Zeitraum fällt genau in die Brut- und Aufzuchtzeit der dort beheimateten Feldlerche. Diese besonders geschützte Art hat hier einen landesweit bedeutenden Verbreitungsschwerpunkt mit etwa 100 Paaren. Auch weitere geschützte Insekten- und Eidechsenarten haben dort ihren Lebensraum. Der Schutzstatus der genannten Arten bedeutet, dass deren Beeinträchtigung einer Ausnahmegenehmigung bedarf, für deren Erteilung die SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde zuständig ist. Diese setzt voraus, dass der Lebensraum der geschützten Arten, zumindest an anderer Stelle wieder hergestellt bzw. kompensiert wird.

Pressemitteilung der SGD Nord