Stadtwerke Andernach informieren

Zählerablesung

Andernach. Die Stadtwerke Andernach sind als örtlicher Netzbetreiber, unabhängig davon wer der Energieversorger ist, dazu verpflichtet, einmal im Jahr die Zählerstände zu erfassen. Davon betroffen sind die Energiesparten Wasser, Strom und Erdgas. Bei Strom und Erdgas benötigen die Stadtwerke die Zählerstände, um mit den Lieferanten, die das Netz der Stadtwerke nutzen, abzurechnen. Dem Lieferanten beziehungsweise den anderen Energieversorgern ist es freigestellt die von den Stadtwerken übermittelten Zählerstände für ihre Abrechnung mit dem Endkunden zu nutzen oder selbst den Zählerstand zusätzlich ablesen zu lassen. Der Endkunde erhält selbstverständlich nur eine Rechnung von seinem Energieversorger. Bei Wasser benötigen die Stadtwerke die Zählerstände, um die Abrechnung mit dem Endkunden vorzunehmen. Dies gilt auch für die Strom und Erdgaskunden, die bereits einen Liefervertrag bei den Stadtwerken haben. Der Rechnungsversand erfolgt voraussichtlich Ende Dezember 2017. Deshalb werden im Zeitraum vom 2. November bis zum 30. November Ableser der Stadtwerke Andernach Energie GmbH in der Kernstadt sowie auch in den Stadtteilen unterwegs sein, um die Zähler abzulesen. Die Ableser können sich entsprechend ausweisen. Sollte der Zugang zu den Zählern nicht möglich sein, wird eine Zählerablesekarte hinterlegt und der Kunde um Selbstablesung gebeten. Sofern bis zum 30. November 2017 kein Zählerstand bei den Stadtwerken vorliegt, wird ein Zählerstand geschätzt. Für Rückfragen und weitere Informationen zum Thema Ablesung stehen die Mitarbeiter des Kundenservices der Stadtwerke Andernach Energie GmbH gerne zur Verfügung. Telefon: (02632) 298 -121, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-andernach.de).