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Auswahl nichtdem Zufall überlassen

Auswahl nicht
dem Zufall überlassen

Wer seinen Vertrag fristgerecht kündigt und zu einem günstigeren Versicherer wechselt, kann eine Menge Geld sparen. HUK-COBURG

Coburg. Langsam beginnt die Uhr zu ticken: Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Vergleichen lohnt sich, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro pro Jahr lassen sich so oft einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, nicht immer berücksichtigt ein Portal alle Anbieter, weshalb ein wechselwilliger Kunde in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren und dieses Ergebnis am besten noch einmal mit der Berechnung eines günstigen Anbieters vergleichen sollte. Doch mit dem Preisvergleich allein ist es nicht getan: Man muss auch wissen, wie ein Wechsel vonstattengeht. In der Regel läuft, so die HUK-COBURG, ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.

Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern der fristgerechte Eingang beim Versicherer. Wer die Versicherung wechselt, sollte nicht nur auf den Preis schauen. Wichtig - besonders im Schadenfall – sind auch die Leistungen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Mindestanforderungen an ihre Leistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Unterschiede gibt es jedoch bei den Deckungssummen. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro.

Die meisten Autofahrer haben darüber hinaus noch eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Erstere schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs, z. B. durch Diebstahl, Naturgewalten, Bruch der Verglasung oder Zusammenstoß mit Tieren.

Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – auch bei selbst verursachten Unfällen, auch Vandalismusschäden sind versichert.

Ein Großteil, der Versicherungsunternehmen bietet den Kunden in Vollkasko und Teilkasko optional die Bereitstellung eines Werkstattnetzes, um dort Schäden regulieren zu lassen.

Dies ermöglicht zum Teil erhebliche Beitragsnachlässe. Jeder, der einen neuen Pkw fährt, sollte darauf achten, dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für mindestens 12 Monate garantiert ist, besser noch für 18 Monate.