Prozessauftakt Landgericht Koblenz:

HIV-Infizierter Mann gibt Vergewaltigung, Einbrüche und Diebstähle zu

HIV-Infizierter Mann gibt Vergewaltigung, Einbrüche und Diebstähle zu

Maria Laach. Zum Prozessauftakt hat der 43-jährigen HIV-Infizierten Angeklagte, der im Juli 2012 in Maria Laach (Rheinland-Pfalz) eine damals 45-jährige Frau vergewaltigt hat, seine Schuld eingestanden. Auch die zusätzlich verübten Diebstähle und Einbrüche in Kirchen in den Landkreisen Cochem, Mayen-Koblenz und Ahrweiler räumte der Mann ein.

Das Vergewaltigungsopfer stellte über seine Anwältin den Antrag, die Öffentlichkeit während der Befragung auszuschließen. Dem wurde vom Gericht mit der Begründung des Schutzes der Intimsphäre stattgegeben. Die Befragung der Frau erfolgte zudem über Video aus einem anderen Raum, da das Opfer dem Angeklagten nicht in einem Raum gegenübertreten wollte. Hier wurden von der Anwältin der Frau therapeutische Gründe angeführt. Ein Aufeinandertreffen des Opfers mit dem Mann würde den psychotherapeutischen Behandlungsprozess beeinträchtigen.

Zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung des Angeklagten zunächst einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter des Landgerichts Koblenz und den psychotherapeutischen Sachverständigen gestellt. Begründet wurde dies damit, dass der Sachverständige viel zu früh mit dem Angeklagten sprechen konnte, noch ehe der Anwalt des Angeklagten mit diesem Rücksprache nehmen konnte. Der Richter habe, so der Anwalt, dies so ermöglicht. Daher hätten beide eine Haltung eingenommen, die nicht mehr unvoreingenommen sei, so die Verteidigung. Jedoch hatte sich der Angeklagte vor dem Prozess brieflich gegen den Befangenheitsantrag geäußert. Somit werden diese Anträge zunächst hinfällig, da der Angeklagte hier letztendlich selbstständig entscheidet.

Der Angeklagte, der aus Neuss (Nordrhein-Westfalen) stammt, war bereits schon einmal wegen einer Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem hatte er zahlreiche Straftaten im Zusammenhang mit seiner Drogensucht begangen. Vor seinen in Rheinland-Pfalz begangenen Straftaten war der Mann im niedersächsischen Moringen in einer Drogenentzugsklinik infolge seiner Heroinsucht untergebracht. Dort verschwand er nach einem ihm gewährten Ausgang.

Erschwerend kommt für den Angeklagten hinzu, dass er die Frau zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr zwang, in dem Wissen, HIV-infiziert zu sein. Der Täter ist seit seinem 16. Lebensjahr infolge einer an ihm verübten Vergewaltigung mit dem Virus infiziert. Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Dem Angeklagten drohen bis zu neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.