Bundesverfassungsgericht

Wiederkehrende Straßenbeiträge wurden bestätigt

Region. In Rheinland-Pfalz haben die Gemeinden die Möglichkeit, für den Ausbau ihrer Straßen nur die Anlieger an der ausgebauten Straße heranzuziehen (Einmalbeiträge) oder aber alle Anlieger des Ortes oder Ortsteiles hierfür über wiederkehrende Straßenbeiträge zu beteiligen. Circa 40 Prozent der Gemeinden haben sich für Letzteres entschieden, Tendenz steigend. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr aufgrund zweier Verfassungsbeschwerden aus Saarburg und Schifferstadt die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge bestätigt. Allerdings müssen regelmäßig Großstädte und Gemeinden mit mehreren deutlich getrennt liegenden Ortsteilen auch getrennte Abrechnungsgebiete bilden, sodass die Anlieger auch nur für die Straßen in ihrem Ortsteil zu zahlen haben. Weitere Infos  unter www.bundesverfassungsgericht.de.