Nürburgring GmbH i.E. reicht Klage ein

Streit um Werktitel‚Rock am Ring’ geht weiter

Nürburgring. Wie die Sanierungsgeschäftsführer, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt und Sachwalter Jens Lieser der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (i.E.) in einer aktuellen Stellungnahme erklären, hat die Nürburgring GmbH i.E. Klage gegen Marek Lieberberg bzw. die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (im Folgenden MLK) im Streit um das Recht am Werktitel ‚Rock am Ring’ beim LG Koblenz eingereicht. „Diese Entscheidung haben wir getroffen, nachdem wir die schriftliche Urteilsbegründung des OLG Koblenz zu der Berufung von MLK im einstweiligen Rechtsschutzverfahren geprüft haben. Das OLG Koblenz hat sein Urteil auf den Inhalt zweier nachträglich eingereichter eidesstattlicher Versicherungen gestützt. Wir sind der Überzeugung, dass das OLG Koblenz den Inhalt der Erklärungen nicht hinreichend gewürdigt und ihnen eine rechtliche Bedeutung zuerkannt hat, die einer erneuten Überprüfung bedarf.

Mit der Einreichung der Klage im Hauptsacheverfahren werden die Gerichte endgültig darüber entscheiden, ob wir mit unserer Auffassung, dass das Recht am Werktitel ‚Rock am Ring’ der MLK nicht alleine gehört, die richtige Meinung vertreten. Unser Ziel ist, dass der MLK die Verwendung des Veranstaltungsnamens ‚Rock am Ring‘ ohne Zustimmung des Nürburgrings untersagt wird“, heißt es in der Stellungnahme.