Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord

5,5 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

5,5 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Bau Verbindungssammler Fehl-Ritzhausen nach Langenbach. Foto: privat

06.03.2017 - 08:37

Westerwaldkreis. Im vergangenen Jahr 2016 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Westerwaldkreis durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.

Gefördert wurden unter anderem die Verbandsgemeinden Wallmerod zum Bau eines neuen Hochbehälters und den zugehörigen Verbundleitungen sowie weitere Wasserversorgungsmaßnahmen in den Verbandsgemeinden Westerburg, Hachenburg und Ransbach-Baumbach.

„Als Obere Wasserbehörde“ hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Westerwaldkreis fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Zudem hat die SGD Nord die Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Rennerod bei der Abwasserbeseitigung und -reinigung unterstützt. In Bad Marienberg sollen kleinere Kläranlagen aufgegeben und das Abwasser der Gruppenkläranlage „Bad Marienberg“ über neu zu verlegende Verbindungssammler zugeleitet werden. In Rennerod wird neben der Kanalerneuerung und -sanierung aktuell die Kläranlage „Rennerod“ optimiert, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

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