Zehnjähriges Bestehen des Beirats der Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg

555.800 Euro an Zuwendungen und Spenden ausgeschüttet

555.800 Euro an Zuwendungen und Spenden ausgeschüttet

Der Beirat der Stiftung Kilzer-Schönberg: Jochen Siewert, Ursula Hertel-Schönberg, Hans Kaeß, Thomas Schwade, Josef Nonn, Ruth Kilzer.KSK Mayen

Region. Die Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg hat in den letzten 10 Jahren insgesamt 555.800,00 EUR an Zuwendungen und Spenden ausgeschüttet.

10 Jahre Stiftung

„Eheleute Kilzer-Schönberg“

Im Jahre 1985 wurde durch notariellen Vertrag der Grundstein für die Humane Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg gelegt.

Nach dem Tod von Heinrich Kilzer im Februar 2006, seine Gattin Helene verstarb bereits im Oktober 2000, und der Abwicklung aller Stiftungsregularien nahm der Stiftungsbeirat im 4. Quartal 2007 seine Tätigkeit auf.

Somit kann der Stiftungsbeirat nunmehr auf 10 Jahre segensreiche Tätigkeiten und Hilfsmaßnahmen für Menschen in Notsituationen der Kernstadt Andernach durch die Humane Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg zurückblicken.

Welcher Stelle obliegt die Rechtsträgerschaft der Stiftung?

Die Rechtsträgerschaft der Stiftung obliegt nach dem Stifterwillen der Kreissparkasse Mayen.

Sie führt die Stiftung unter dem Namen „Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg“.

Von der zuständigen Revisionsstelle der Kreissparkasse Mayen werden Vermögens- und Rechnungsprüfungen durchgeführt.

Welchen Zweck

verfolgt die Stiftung?

Nach dem Stifterwillen wurde zum Zwecke der materiellen Unterstützung von alten, kranken, behinderten und verarmten Personen eine unselbstständige Stiftung errichtet. Sie beinhaltet die materielle Förderung und Unterstützung in Notsituationen des vorgenannten Personenkreises, auch in Form von Sachleistungen.

In welchem Bereich

wird die Stiftung tätig?

Die Stifter haben festgelegt, dass Leistungen aus der Stiftung nur für Menschen erbracht werden, die in der Kernstadt Andernach ihren Wohnsitz haben.

Sitz der Stiftung ist in Andernach.

Wie finanziert sich die Stiftung?

Die Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Erträgen aus dem Stiftungsvermögen.

Das Grundkapital der Stiftung kann nicht für Hilfsmaßnahmen dienen.

Außerdem müssen jährliche Leistungserhaltungsrücklagen gebildet werden. Diese resultieren auch aus den Erträgen der Stiftung. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerlichen Vorschriften.

Welche Gremien

hat die Stiftung?

Die Stiftung hat zwei Gremien: 1. Geschäftsführung, 2. Beirat.

In Rechtsträgerschaft der Kreissparkasse Mayen wird das Vermögen der Stiftung verwaltet.

Somit wird auch der Geschäftsführer der Stiftung vom Vorstand der Kreissparkasse Mayen ernannt. Zurzeit führt Herr Jochen Siewert als Geschäftsführer die Stiftung. Ihm obliegt die Verwaltung und Vertretung der Stiftung.

Somit ist Herr Siewert auch für die Anlage des Stiftungsvermögens zuständig. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Beirat, insbesondere auch dem Beiratsvorsitzenden, werden wichtige Entscheidungen in Beiratssitzungen besprochen.

Über Zuwendungen/Spende aus der jährlichen Ausschüttungssumme entscheidet der Beirat.

Dieser setzt sich aus fünf Personen zusammen. Beiratsvorsitzender ist Hans Kaeß; als Ansprechpartner koordiniert er alle Anfragen an die Stiftung, wirkt im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit institutionellen Einrichtungen, wie z. B. Caritasverband, Diakonie, Kirchengemeinden und vielen mehr zusammen.

Somit bildete sich über ein Jahrzehnt ein dichtes Netzwerk für gezielte Hilfsmaßnahmen in der Kernstadt Andernach.

Im Durchschnitt erhalten pro Kalenderjahr ca. 800 Menschen direkt oder indirekt Hilfen materieller Art oder in Form von Sachleistungen im Rahmen der Satzungsbestimmungen der Stiftung.

Wie wird die Entwicklung und der Fortbestand der Stiftung in der Zukunft sein?

In Zeiten niedriger Zinsen, müssen sich Stiftungen mehr denn je anstrengen, genügend Erträge aus ihrem Vermögen zu erwirtschaften, um den Stiftungszweck zu erfüllen und das Stiftungskapital zu erhalten.

Da die Niedrigzinsphase weiter anhält, werden auch die Ausschüttungen der Stiftung in den nächsten Jahren rückläufig sein.

Die Stiftung Kilzer-Schönberg hat hierfür in den vergangenen Jahren die Weichen gestellt und wird auch weiterhin, wenn auch mit geringeren Beträgen, der Vielzahl der Anfragen an die Stiftung und der dahinter stehenden Not vieler Menschen in Andernach gerecht werden.

Sind Zustiftungen von dritter Seite an die Stiftung möglich?

Zustiftungen an die Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg, d. h. freiwillige Zuwendungen, die das Grundstockvermögen der Stiftung erhöhen, sind auch unter steuerlichen Gesichtspunkten möglich. Sie können aus Geld- oder Sachleistungen (z. B. Immobilien) bestehen.

Möglich sind auch Spenden an die Stiftung Eheleute Kilzer-Schönberg. Es ist gewährleistet, dass diese zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.

Gestatten Sie uns bitte

noch ein Schlusswort

Wir danken herzlich allen institutionellen Einrichtungen in der Stadt Andernach, die uns mit Fachwissen und ihrem großem Engagement stets hilfreich zur Seite standen.

Wir hoffen auch in Zukunft auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Pressemitteilung KSK Mayen