Aus dem Polizeibericht

Alkoholisierter Unfallverursacherohne Führerschein

Adenau. Im Berichtszeitraum haben sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Adenau insgesamt fünf Verkehrsunfälle ereignet: Es erfolgte eine Auflistung nach: Verkehrsunfälle mit Sachschaden, Anzahl fünf.

Zu einem Diebstahl kam während des Tatzeitraumes (14. März, 12 Uhr bis 14 Uhr) innerhalb der Ortslage Hohenleimbach im Zuge der Straße Nettetal. Bisher unbekannte Täter entwendeten vier Alufelgen, auf denen Sommerreifen montiert waren, welche der Geschädigte vor seiner Garage abgelegt hatte. Sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung eines Tatverdächtigen führen können, werden an die Polizeiinspektion, Tel. (0 26 91) 92 50 erbeten.

Getränkediebstahl

Zu einem Getränkediebstahl kam während des Tatzeitraumes (17.03.2017, 8 Uhr bis 15 Uhr) innerhalb der Ortslage Hohenleimbach im Zuge der Dorfstraße. Bisher unbekannte Täter entwendeten aus einem unverschlossenen Vorratsraum des Geschädigten jeweils eine Kiste Bier und Mineralwasser. Hier könnte ein Tatzusammenhang mit dem Reifen-/Felgendiebstahl in der Straße Nettetal bestehen. Sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung eines Tatverdächtigen führen können, wer-den an die Polizeiinspektion, Tel. (0 26 91) 92 50, erbeten.

Alkoholisierter Fahrzeugführer

Am 18.03.2017, 00.47 Uhr wurde ein Pkw-Fahrer von einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Adenau in der Ortslage Müllenbach, Elsbergstraße, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge einer näheren Überprüfung stellte sich heraus, dass besagter Fahrzeugführer merklich unter Alkoholeinwirkung stand. Aufgrund der vorliegenden Umstände, ordneten die einschreitenden Polizeibeamten eine Blutprobe an, die dem Beschuldigten im Krankenhaus Adenau durch den diensthabenden Arzt entnommen wurde. Ferner erfolgte eine Beschlagnahme des Führerscheines. Die Fahrzeugschlüssel des vom Beschuldigten geführten Fahrzeuges wurden präventiv sichergestellt.

Alkoholisierter Unfallverursacher ohne Führerschein

Zur Unfallzeit (19. März, 10.05 Uhr) befuhr ein 21-jähriger Opelfahrer mit seinem Pkw die Stefan-Beloff-Straße in Nürburg rückwärts und übersah hierbei den hinter ihm wartenden und stehenden Toyotafahrer, welcher nach dessen Angaben die Hupe betätigte, um eine Kollision zu verhindern. Es kam jedoch zum Zusammenstoß, wobei den an beteiligten Fahrzeugen mittlerer Sachschaden entstand. Im Zuge der anstehenden Verkehrsunfallaufnahme und Folgeermittlungen stellte sich heraus, dass der Opelfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ferner stellten die einschreitenden Polizeibeamten fest, dass besagter Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung stand. Darüber hinaus ergab sich der begründete Verdacht, dass der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens ein Fahrzeug führte, obwohl er unter Drogeneinwirkung stand. Seine Freundin (Tochter des Fahrzeughalters), die Beifahrerin und im Besitz einer Fahrerlaubnis war, duldete, dass ihr Freund ein Fahrzeug führte, obwohl ihr wissentlich bekannt war, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, und ein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung führte. Aufgrund der vorliegenden Tatsachen ordneten die Polizeibeamten eine Blutprobe an, die dem Beschuldigten im Krankenhaus Adenau durch den diensthabenden Arzt entnommen wurde. Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten der Polizeiinspektion Adenau leiteten gegen den Unfallverursacher und seine Beifahrerin jeweils ein Strafverfahren ein.

Pressemitteilung

PI Adenau