Ein Beitrag von Hans Josef Moeren

Ein Sinziger als Vikar in Westum

Ein Sinziger als Vikar in Westum

Blick in das Mittelschiff der Sankt Peterkirche in Sinzig vor Beginn der Innenrestaurierung 1964.

Ein Sinziger als Vikar in Westum

Westum. Die Gemeinde Westum war nicht schon immer auch eine selbständige Pfarrgemeinde. Diesen Status erhielt sie erst 1848. Bis dahin gehörte Westum zur Pfarrei. Sinzig und wurde meist von einem Vikaren betreut, der vom Sinziger Pfarrer entsandt wurde und in Westum wohnte. Einer dieser in Westum tätigen Vikare war auch der am 17. September 1693 in Sinzig geborene Dionysius Tonnenbach. Er war der älteste Sohn der Eheleute Hugo Tonnenbach und Anna Elisabeth Lepper, die in Sinzig eine Landwirtschaft betrieben. Es war daher schon erstaunlich, dass er als ältester Sohn nicht als Bauer das Hoferbe anstrebte, sondern sich für den priesterlichen Dienst entschied.

Damalige Priesterausbildung

Zur Zeit des Dionysius Tonnenbach gab es noch keine planmäßige theologische Ausbildung in einem Priesterseminar, wie dies heute üblich ist. Zwar hatte das Konzil von Trient (1545 – 1563) Beschlüsse zur Reform der Priesterausbildung gefasst, die auch eine zentrale Ausbildung in einem Seminar der jeweiligen Diözese vorsahen, jedoch scheiterte die Errichtung solcher Priesterseminare zunächst am nötigen Geld, sodass erst Mitte des 18. Jahrhunderts die ersten Priesterseminare gegründet wurden. Der Lehrbetrieb des Kölner Seminars begann 1738 fußend auf einem erzbischöflichen Dekret von 1736, nachdem zwei frühere Anläufe zur Gründung einer solchen Einrichtung im 17. Jh. fehlgeschlagen waren. Für die Diözese Trier wurde am 16. Oktober 1773 das sogenannte „Seminarium Clementinum“ durch Kurfürst und Erzbischof Clemens Wenzeslaus (1739 – 1812) eröffnet und im gleichen Jahr eine Tages- und Studienordnung erlassen, die den Ablauf der Konvents- und Lehrverpflichtungen der künftigen Priester detailliert regelte.

Bis zur theologischen Ausbildung in einem Priesterseminar gab es einen höhergestellten Klerus (Primarklerus) und einen einfachen Klerus (Sekundarklerus). Während der Primarklerus durchweg aus höheren Gesellschaftskreisen stammte, vor allem aus dem Adel, und über eine gute bis hervorragende Ausbildung verfügte, war der Sekundarklerus kaum ausgebildet. Meist absolvierten angehende Priester dieser Priesterklasse eine Art Ausbildung als „Lehrjungen des Pfarrers“. Deshalb reichten ihre Kenntnisse, insbesondere in Latein, oft nur zum Lesen der lateinischen Messe. Aus diesem Grund wurde der einfache Klerus meist auch nur zur Seelsorge auf dem Lande eingesetzt und musste für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen.

Werdegang des

Dionysius Tonnenbach

Über die theologische Ausbildung des späteren Vikars Dionysius Tonnenbach, der dem einfachen Klerus angehörte, ist nichts Genaues bekannt. Es ist jedoch anzunehmen, dass er zunächst ab etwa 1700 die Volksschule in Sinzig besuchte. Sodann wird er vermutlich die von den Minoriten betriebene höhere Schule besucht und dort auch seine ersten Lateinkenntnisse erworben haben. Die Minoriten hatten nämlich 1648 die Mauritiuskapelle übernommen und sich dabei verpflichtet, in Sinzig den Unterricht in den niederen Fächern einer höheren Schule zu erteilen. Nach dem Bau des Klosters folgte dann 1655 der Bau eines Schulhauses. 1.) Wirtschaftliche Grundlage für den Schulbetrieb waren einmal die vom damaligen Landesherren erhaltenen 3,16 Hektar Grundgüter. Hinzu kam zur Finanzierung der beiden Lehrer das von den Studierenden zu zahlende Schulgeld. Da dies nicht ausreichte, hatte die Stadt dem Kloster zusätzlich einen Weinberg „im Langenberg“ zum Unterhalt der Lehrer übertragen.2.) Die Qualität der Klosterschule war vermutlich nicht besonders gut. Denn in einem Reisebericht des Bernhard Constantin von Schönebeck aus dem Jahr 1785 ist nämlich u. a. folgendes über diese Klosterschule zu lesen. „Ober dem Städtchen liegt das Minoritenkloster an einem Hügel. Diese Minoriten haben ein Gymnasium, das aber wie alle Institute in diesen Gegenden sehr schlecht sein muss; denn ein im vorigen Herbst gedrucktes Programm war so elend und in einem solchen barbarischen Deutsch abgefasst, dass ich mich höchstens wundere, dass man mitten in Deutschland so elend schreibt. Und dies tun doch Leute, die Gelehrte heißen wollen.“3.) Mit der Aufhebung des Sinziger Minoritenklosters durch die Säkularisation um 1802 endete auch der dortige Schulbetrieb.4.) Nach dem Besuch dieser Klosterschule wurde Dionysius Tonnenbach wahrscheinlich von den Pfarrern in Sinzig weiter für seinen späteren priesterlichen Dienst ausgebildet, insbesondere in Latein. Pfarrer waren seinerzeit namentlich Heinrich Ross (1684 – 1712), Sevas Hofschläger (1712 – 1756) und Leopold Müller (1756 – 1790). Subdiakon wurde Tonnenbach am 10. Oktober 1717. Vom Pastor wurde er gleichzeitig zum Altarist und Frühmesser ernannt. Als Frühmesser hatte er die Aufgabe, täglich die Frühmesse zu halten, während der Hauptgottesdienst vom Pfarrer gehalten wurde. Außerdem hatte er zu predigen und im Unterricht den Katechismus zu lehren. Eigene Rechte hatte er jedoch nicht. Die Aufgabe eines Altaristen war es, an einem privaten (gestifteten) Altar in der Kirche bestimmte religiöse Aufgaben nach Meinung des Stifters zu erfüllen, z. B. alljährlich an bestimmten Tagen Seelenmessen zu halten. Der Altarist musste nicht unbedingt ein voll ausgebildeter Geistlicher sein. Diese Aufgabe konnte in damaliger Zeit u. a. auch schon ein Student übernehmen. Ordiniert wurde Tonnenbach schließlich am 12. März 1718. Im Jahr 1721 setzte ihn der Sinziger Pastor als Vikarius in Westum ein. Dieses Amt übte er bis zu seinem Tod am 6. November 1766 aus.

Die Situation in Westum

Westum war damals zwar schon eine selbständige Gemeinde, gehörte pfarrlich aber zur Pfarrei St. Peter in Sinzig. Als Kirche bestand noch der kleiner Vorgängerbau der heutigen Westumer Pfarrkirche für die rund 300 Seelen der Gemeinde. Vikar Tonnenbach übte in Westum sein Amt zu einer Zeit aus, in der es heftige Bestrebungen der dortigen Gläubigen gab, sich von der Pfarrei Sinzig zu trennen und eine eigene Pfarrei einzurichten. Noch 1743 stellt sich die Situation in Westum folgendermaßen dar: Es gab keinen Taufstein, keine Sakristei, keine Familienbücher, kein Tauf-, kein Ehe- und kein Sterbebuch sowie keinen eigenen Friedhof; nur einen Beichtstuhl im Chor. Sonntags fand zwar die hl. Messe in der Kapelle statt, aber an den Feiertagen musste der Vikar in der Sinziger Pfarrkirche aushelfen.5.)

Ein nicht unbedeutender Grund für die negative Einstellung des Sinziger Pastors gegenüber der Einrichtung einer eigenen Pfarrei Westum war die Erhaltung seiner Pfarrpfründe. Die Pastöre bezogen damals nämlich noch kein festes monatliches Gehalt. Sie mussten vielmehr von den Pfarrpfründen leben. Dies waren hauptsächlich die zu zahlenden Stolgebühren, die bei Handlungen fällig waren, bei denen der Pastor die Stola anlegte, so beispielsweise bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Hinzu kamen Einkünfte aus Messstipendien und Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen, aber auch die Erträge aus dem Pfarrgut. Dieses bestand meist aus Acker- und Weideland, Weinbergen sowie Wald. Es wurde vom Pfarrer als Pfründeinhaber selbst bewirtschaftet oder zur Bewirtschaftung an Bauern und Winzer vergeben, die dafür jährlich einen Teil ihres Ertrages abliefern mussten. Zu erwähnen sind weiter Einkünfte aus verzinslich angelegten Kapitalien, sofern die Pfarrei über solche verfügte, aber auch freiwillige Gaben, meist Naturalien, welche dem Pastor seitens der Pfarrangehörigen mit Rücksicht auf seine Person aus diesem oder jenem Anlass oder in Dankbarkeit gespendet wurden. In Westum bestand das Pfarrstelleneinkommen des Vikars 1743 darin, dass er 8 Morgen Land bebaute, 8 Malter Hafer erhielt; dazu kamen 3 Thaler für die Messfeiern im Sinne von Stiftungen.6.) Aus heutiger Sicht wahrlich ein karges Entgelt. Mit der von Westum angestrebten Selbständigkeit von der Sinziger Pfarrei hätten sich für den Sinziger Pastor vor allem die Stolgebühren und die Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen nicht unwesentlich verringert. Noch 1766, im Todesjahr von Vikar Tonnenbach, wollte der in Sinzig amtierende Pastor die Rechte und Bräuche der Westumer Kapelle noch mehr beschneiden, dazu zählte z. B. das Verbot des feierlichen Umgangs an Christi Himmelfahrt und die üblichen Prozessionen am Kirmestag Peter und Paul: Da jedoch der für Westum zuständige Dechant für die Belange der Westumer eintrat, wurden mit Datum vom 13. Juli 1767 die Rechte und Pflichten des Vikars in Westum neu festgelegt. Vikar Tonnenbach erlebte es nicht mehr, dass fortan der Vikar mit Ausnahme der Spende der Taufe, die Vornahme der Trauung und das Recht des Begräbnisses alle anderen Pfarrrechte besass. Das Recht der Osterkommunion und die Feier des Kardienstes wurden von da ab der Kapelle Westum erneut bestätigt.7.) Mit der Tätigkeit von Vikar Tonnenbach in Westum ist auch die Einführung eines Schulbetriebes verbunden. Denn um 1740 entschloss sich der Gemeinderat von Westum in Verbindung mit Vikar Tonnenbach und dem Küster, der bereits lesen konnte, auf freiwilliger Basis den Westumer Kindern einen bescheidenen Schulunterricht zu ermöglichen.8.) Der Unterricht wurde in einem Raum über dem gemeindlichen Backes an der Angerstraße erteilt. Im Zusammenhang mit seiner priesterlichen Tätigkeit wird über Dionysius Tonnenbach u. a. berichtet: „Er besuchte die Schule und hielt dort den Unterricht. An Sonn- und Feiertagen musste er dem Pastor in Sinzig aushelfen. Da das Pfarrhaus schlecht war, hatte er 1743 Westum verlassen und sich in seine Vaterstadt begeben, darauf hin klagten ihn die Bewohner an. Doch verspricht er, wieder in Westum Wohnung zu nehmen, wenn vorerst das Pfarrhaus in einen wohnlichen Zustand versetzt würde. Obwohl dies geschah, blieb er doch bei seinem Vater Hugo Tonnenbach. Endlich ließ er sich bewegen, die Nacht über im Pfarrhaus zu bleiben, doch am Morgen geht er zu seinen Eltern. Im Jahre 1756 hören wir wiederum, dass er viel abwesend sei und dass die ihm anvertrauten Seelen ohne seinen priesterlichen Beistand und ohne den Trost der hl. Kirche gestorben seien.“9.)

Das Testament des Vikars

Auch der Inhalt des Testaments von Vikar Tonnenbach vom 26. Juni 1765 ist bekannt. Darin bestimmt er u.a., „dass zu seiner Beerdigung die Patres von der Lehe bei Sinzig zu rufen sind. Jeder erhält 18 Albus. Ein Malter Korn soll dann verbacken und am Begräbnistag an die Armen verteilt werden. Die auswärtigen Geistlichen erhalten für ihre Präsenz 24 Albus. Den Patres von der Lehe legiert er 10 Taler und den Pastor in Heimersheim mit 2 Pistolen (Geldeinheit): dafür sollen dieselben sofort ohne Aufschub hl. Messen persolvieren (d. h. halten). Seine Nachbarn in Westum die sich bei den Exequien beteiligen, erhalten einen ehrlichen Trunk und Weißbrot. Von einer Jahresmesse, gestiftet mit 16 Talern, erhält der Curatus 2 kölnische Gulden. Dechant Rademacher erhält die Hausuhr.“10.)

Anzumerken ist, dass Vikar Tonnenbach wahrscheinlich nicht allein wegen der schlechten Wohnverhältnisse in dem Westumer Pfarrhaus sich mehr in Sinzig aufhielt als an seinem Dienstort. Da er selbst für seinen Unterhalt sorgen musste, war dieser in seinem Elternhaus in Sinzig für ihn leichter zu erhalten als in Westum. Obwohl seine Mutter um 1720 verstarb, war durch die erneute Heirat des Vaters Hugo Tonnenbach, am 22. April 1721 mit der Witwe Gudula Becker – die Trauung nahm Vikar Tonnenbach vor - die Haushaltsführung im Elternhaus weiterhin gesichert.11.) Als sein Vater am 6. April 1758 verstarb, hat der Bruder des Vikars, Matthias Tonnenbach, geboren am 5. April 1705 den landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Er war seit dem 13. Juni 1730 mit Gertrud Scheffer verheiratet.12.) Dadurch konnte Dionysius Tonnenbach auch weiterhin im Betrieb und Haushalt des Bruders leben. Bei dessen am 13. Oktober 1742 geborenen Sohn war der Vikar Taufpate. Dieser Neffe erhielt von ihm auch den Vornamen Dionysius.

Sicherlich war die Mithilfe des Vikars im bäuerlichen Betrieb seiner Eltern und seines Bruders sehr geschätzt. Sie lag jedoch auch in dessen eigenem Interesse, denn es war damals nicht außergewöhnlich, dass Vikare zu ihrem Broterwerb hart körperlich arbeiteten. So blieb Dionysius Tonnenbach trotz seiner Tätigkeit als Vikar in Westum stets seiner Familie in Sinzig eng verbunden. Deren landwirtschaftlicher Betrieb befand sich auf dem Gelände östlich Ecke Ausdorferstraße / Eulengasse.

Literatur:

- Burghardt. Franz-Josef. Sinzig1500 – 1794. In: Sinzig und seine Stadtteile, hrsg von Jürgen Haffke und Bernhard Koll. Sinzig 1983. S. 75 – 92.

- Geiermann, Hans Jürgen: Familienbuch der Stadt Sinzig, hrsg. von der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V., Köln, 2002

- Kleinpass, Hans: Sinzig von 1815 bis zur Gebietsreform 1969. In: Sinzig und seine Stadtteile, hrsg. von Jürgen Haffke und Bernhard Koll. Sinzig 1983. S. 156 – 329.

- Müller, Michael Kommunales Leben unter französischer Herrschaft – Die Mairie Sinzig 1794 – 1814. In. Sinzig und seine Stadtteile, hrsg. von Jürgen Haffke und Bernhard Koll. Sinzig 1983. S. 137 – 155.

- Schmalz, Heinz: Zur Geschichte von Westum. In: Sinzig und seine Stadtteile, hrsg. von Jürgen Haffke und Bernhard Koll. Sinzig 1983. S. 596 – 651.

- Schug Peter (Bearb.): Geschichte der zum ehemaligen kölnischen Ahrgaudekanat gehörenden Pfarreien der Dekanate Adenau, Ahrweiler und Remagen. Trier 1952.

Anmerkungen:

1.) Burghardt S. 88

2.) Müller S. 144

3.) Müller S. 85

4.) Müller S. 144+146

5.) Schug S. 473/474

6.) Schug S. 476

7.) Schug S. 474

8.) Schmalz S. 606

9.) Schug S. 479

10.) Schug S. 479 (Fußnote)

11.) Geiermann lfd. Nr. 3236

12.) Geiermann lfd. Nr. 3237