- Anzeige - Fachtagung der Klinik Nette-Gut

Forensiktage beschäftigten sich mit Zeiten des Umbruchs

Gemeindepsychiatrie und Maßregelvollzug richten sich neu aus

17.11.2017 - 15:08

Andernach/Weißenthurm. Die Novellierung des Paragrafen 63 StGB brachte einige Unsicherheiten mit sich und stellt Juristen, Gutachter, forensische Kliniken und die Gemeindepsychiatrie vor beachtliche Herausforderungen. Das war Ansporn, das Thema der diesjährigen Forensiktage der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie darauf auszurichten, um zu helfen, etwas mehr Klarheit zu schaffen. Das Motto der 14. Forensiktage: „Gemeindepsychiatrie und Maßregelvollzug in Zeiten des Umbruchs“. „Wir leben in spannenden Zeiten“, sagte Dr. Frank Goldbeck, der erstmals als Ärztlicher Direktor die Forensiktage eröffnete. „Die Reform des Paragraphen 63 war überfällig.“ Und: „Jetzt müssen wir anfangen, mit den Konsequenzen zu leben.“ Dr. Silke Heinemann, Abteilungsleiterin im rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie, erinnerte daran, dass die Gesetzesreform begründet war durch den unverhältnismäßig starken Anstieg der Patienten im Maßregelvollzug. Sie wisse, dass die Gemeindepsychiatrie dadurch vor großen Herausforderungen stehe. Ein Runder Tisch im Ministerium habe bereits „viele neue Konzepte“ hervorgebracht. Zu den Vorträgen gehörte neben anderen der Beitrag von Hardy Thieringer und Frederike Pickert vom Haus Bachtal im Brohltal.

Die Heimeinrichtung ist einer der wichtigsten Kooperationspartner der Klinik Nette-Gut. Dorthin kommen Patienten, die beurlaubt oder entlassen werden. Der Geschäftsführer und die Pflegedienstleiterin berichteten von ihren Erfahrungen. Melitta Hofer und Björn Daum von der Rhein-Mosel-Akademie erklärten in ihrem Vortrag, wie man den Bewohnern aus dem Maßregelvollzug begegnen soll. Die Akademie erstellt dazu ein Bildungsangebot, das Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen Unterstützung beim ungewohnten Umgang bietet. Im Zuge der Novellierung des Paragraphen 63 StGB fällt schnell auch der Begriff FPIA (Forensisch-psychiatrische Institutsambulanz). Denn die FPIA ist eine wichtige Unterstützung für die Gemeindepsychiatrien. Raoul Kieffer (FPIA der Klinik Nette-Gut) berichtete von der Arbeit der zwölf Mitarbeiter, die aktuell knapp 170 Patienten im nördlichen Rheinland-Pfalz betreuen. Die Ziele der hauptsächlich aufsuchenden Tätigkeiten liegen in der Reduzierung des Delinquenz-Risikos, der psychosozialen Reintegration, der Rückgewinnung und der Übernahme von Eigenverantwortung („Idealfall“). Es soll ein vollständiger Übergang in die Gemeindepsychiatrie möglich werden.

Der Normalfall, so Kieffer, heiße Beurlaubung und dann regelhafte Entlassung. Auch nach einer Entlassung bestehe eine Führungsaufsicht – es ist ein Wechsel von der stationären in die ambulante Maßregel. Sogenannte Weisungen (etwa zur Vorstellung oder Behandlung) seien zum Teil strafbewehrt. Das Problem sei jedoch, dass es keine Eingriffsmöglichkeiten bei Weisungsverstößen oder Krisen gäbe. Es bliebe im Notfall dann lediglich eine Anzeige bei der Polizei.

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