Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises betont

Gesetzliche Regelungen

Beim Gehölz- und Strauchschnitt, die zu beachten sind

20.02.2018 - 14:06

Bad Ems. Auch beim Rückschnitt von Bäumen und Gebüschen sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten. So empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn Kreises aus Gründen des Naturschutzes und wegen der restriktiven gesetzlichen Vorgaben generell auf Gehölzrückschnittmaßnahmen und Gehölzbeseitigungen während der Brut- und Aufzuchtzeit zu verzichten und planbare Maßnahmen in die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zu legen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ausnahmen sind gärtnerisch genutzte Grundflächen (Gärtnereien, Vorgärten und Parkanlagen) bzw. Innen- und Siedlungsbereiche. Dort dürfen auch im geschützten Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden. Auch gilt das Verbot nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Unabhängig von den Schonzeiten sind bei allen Gehölzarbeiten die artenschutzrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Tieren zu beachten. Zwischen Anfang März und Ende September ist regelmäßig davon auszugehen, dass durch Gehölzarbeiten insbesondere Vögel in ihrem Brutgeschäft gestört werden können und hierdurch ein Verstoß gegen die strengen Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegt. Ein solcher Verstoß kann die Einleitung eines Strafverfahrens nach sich ziehen, so die Kreisverwaltung.

Zu Auskünften im Einzelfall stehen Manfred Hübner (Telefon: (0 26 03) 97 2-37 0), Michael Kießling (Telefon: (0 26 03) 97 2-26 9) und Helmut Meier (Tel.: 02603/972-268) von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, zur Verfügung. Pressemitteilung

des Rhein-Lahn-Kreises

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