Jobcenter Ahrweiler verhängte 71 Bußgelder im vergangenen Jahr

Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt

13.04.2018 - 16:39

Kreis Ahrweiler. Wer Hartz IV-Leistungen bezieht, ist verpflichtet, jede Veränderung der persönlichen Einkommenssituation umgehend dem Jobcenter zu melden. Sonst laufen Leistungsbezieher Gefahr, dass sie zu Unrecht staatliche Unterstützung erhalten. Und wer gar absichtlich oder wissentlich Leistungsmissbrauch begeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler betreut derzeit rund 6000 Leistungsberechtigte. Die große Mehrheit ist ehrlich und erhält zurecht finanzielle Zuwendungen. „Leistungsmissbrauch ist kein Massenphänomen. Aber die Ämter sind verpflichtet, genau hinzuschauen, um den schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen“, betont Daniel Stellmacher-Huck, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Ahrweiler. Denn Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt. Betrugsfälle würden konsequent verfolgt. Missbrauch liegt immer dann vor, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben zur Person und/oder zum Einkommen oder Vermögen machen und deshalb höhere Sozialleistungen erhalten als ihnen zustehen. Geschieht das vorsätzlich, erfolgt eine Anzeige wegen Betruges. Fälle mit geringem Selbstverschulden oder Fahrlässigkeit ahndet das Jobcenter selbst, indem es Verwarnungen ausspricht oder Bußgelder verhängt.

Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter insgesamt 71 Bußgelder verhängt. Darüber hinaus wurden 76 Verwarnungen ausgesprochen und 14 Strafanzeigen gestellt. Außerdem wurden 130 Fälle von Schwarzarbeit der Zollverwaltung übergeben. Und in sieben weiteren Fällen lag zudem eine Ordnungswidrigkeit mit einem Straftatverdacht vor, sodass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. „Die Zahlen machen deutlich, dass es sich - gemessen an der Gesamtzahl an Leistungsberechtigten - nur um eine Minderheit handelt, die das Sozialsystem bewusst ausnutzen will“, erklärt Stellmacher-Huck.

Ein Großteil der Betrugsfälle wird im Zuge des Datenabgleichs erkannt, den das Jobcenter mit Krankenkassen, Banken und Rententrägern vornimmt. Liegt ein begründeter Verdacht vor, beauftragt das Jobcenter den Außendienst, weitere Ermittlungen durchzuführen. Dann greifen die Mitarbeiter des Jobcenters zum Mittel des Hausbesuchs, um unklare oder fragwürdige Sachverhalte aufzuklären. Der klassische Leistungsmissbrauch geht auf Beschäftigungsverhältnisse zurück, die zu spät oder gar nicht angezeigt werden. „Es geht nicht darum, Kunden zu kriminalisieren. Aber eine konsequente Missbrauchsbekämpfung hat abschreckende und somit präventive Wirkung“, sagt Daniel Stellmacher-Huck. Nicht zuletzt würden auch die Interessen der Solidargemeinschaft der Steuerzahler geschützt, die die Grundsicherung letztlich finanzierten.

Pressemitteilung

des Jobcenter Landkreis Ahrweiler

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