„Geburtstag“ der Mayener Suppenküche e.V. – Wie geht’s weiter?

Regelmäßig warmes Mittagessen

Auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ für bedürftige Kinder

04.05.2017 - 10:33

Mayen. „Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke“... und Vereinszweck sei „die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlichen. Der Satzungszweck soll durch Eigenleistung der Mitglieder und durch Beiträge, Spenden und Zuschüsse erfüllt werden.“ So definiert die „Mayener Suppenküche“ nunmehr seit einem Jahr in ihrer rechtlich anerkannten Vereinssatzung ihre Ziele. Die Realisierung dieser Zielsetzung gelingt ihr bereits seit einem halben Jahr in derzeit wöchentlichem Rhythmus mit der kostenlosen Ausgabe eines warmen Mittagessens an hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche. „Dies gelingt nur dank engagierten Vereins-Aktivisten und finanzieller Unterstützung von Einzelpersonen, Firmen und Vereinen“, lässt Vereinsvorsitzender Franz Käs immer wieder dankend erkennen, „dass wir nur gemeinsam stark sind, anderen zu helfen.“


„Geburtstag“ fußt auf drei Fragezeichen...


Ein Jahr Suppenküche - dieser „Geburtstag“ gibt Gelegenheit, rückblickend und ausblickend auf die Zukunft zu resümieren, wie sich das Hilfsprojekt entwickelt hat und den Herausforderungen der Zukunft stellen kann. Ein regelmäßig warmes (Mittag-) Essen ist nicht selbstverständlich für alle Kinder, auch im regionalen Umfeld. Eine entsprechende anonyme Umfrage hat dies den Gründungsaktivisten der MY-Suppenküche bestätigt. „Wenn sich Schüler einer Ganztagsschule über Schulferien nicht richtig freuen können, weil während dieser Zeit keine warme Schulspeisung stattfindet, setzt dies Ausrufezeichen zur Hilfebedürftigkeit“, wurde den Hilfsaktivisten deutlich, dass die kostenlose Ausgabe einer warmen Mahlzeit für Bedürftige, ein absolut erstrebenswertes Ziel begründet.

Schon bald galt es, drei weitere „W“-Fragen zu klären: Wie „geht“ Essensausgabe - technisch und örtlich? Welche Grundbedingungen müssen erfüllt werden, zum Beispiel Bedürftigkeit des Nutzers, Erlaubnisrecht und Verantwortung des Helfers beziehungsweise seiner „Suppenküche“? Wer hilft, körperlich und finanziell? Stichworte wie „Lebensmittelrecht“ oder „Raumbedarf“ sowie den (verantwortlichen) Nutzer-Transfer zur Essensausgabe und seine terminliche Abstimmung, auch mit örtlich anderen Nutzern machten die Umsetzung des Hilfsgedankens nicht einfacher.


Hilfs-Grundgedanken – auch zum „weiteren Programm“


Nach den zwischenzeitlich sechsmonatigen Erfahrungen zur kostenlosen Essensausgabe und seinen Grundbedingungen haben sich die „Suppenküchler“unter anderem auf folgende Umsetzungsgrundsätze verständigt:

Bei der Frage der Bedürftigkeit stehen allein die Kinder im Blickpunkt, nicht die „Gegebenheiten drum herum“. Die Anonymität der bedürftigen Kinder bleibt „nach draußen“ gewahrt, ebenso Ort und Termin ihres Essensempfangs. Die Essensausgabe findet in reservierten Räumlichkeiten - ohne öffentlichen Zugang - statt. In absehbarer Zeit werden daneben Gelegenheiten der eigenen Essenszubereitung, unter fachlicher Anleitung, angeboten, auch um das regelmäßige warme Essen in den Tagesablauf, möglichst auch für zu Hause, „einzuüben“. Vorstandsmitglied Arne Dybionka bestätigt zu dieser Absicht: „Wir wollen hiermit den Grundsatz `Hilfe zur Selbsthilfe´ fördern.“


Dank an die hilfreiche Unterstützung


Ihren weiteren Hilfsaktivitäten sehen die Mitglieder des amtlich längst anerkannten gemeinnützigen Vereins „Mayener Suppenküche e.V.“ mit ungeminderter Motivation entgegen. Der Kassenverwalter Wolfgang Göttes freut sich: „über jede Finanzspritze, die unser hilfreiches Tun unterstützt – und das hoffentlich auch weiterhin.“ Spendengelder aus ideenreichen Aktionen von Firmen und Vereinen, aber auch persönliche „Essens-Patenschaften“ - nicht auf Einzelpersonen ausgerichtet - sichern derzeit eine zeitliche Hilfsperspektive, deren Bestand es zu wahren gelte, so Göttes.

Wahren will die Mayener Suppenküche aber auch zeitweilige gespendete „Zusatzaktionen“ für ihre hilfsbedürftige Klientel, um beispielsweise den „Lukasmarkt“ oder sonstige aufmunternde Highlights erleben zu dürfen. Spendende Schausteller machten dies im Vorjahr beispielsweise auf dem Lukasmarkt möglich. Dem Ideenreichtum sind beim Hilfsprojekt „Suppenküche“ –wie immer- keine Grenzen gesetzt, wohl aber manchmal deren Umsetzung.

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06.05.2017 19:53 Uhr
Hanus

Suppenküche gibt es in sehr viele Orten schon Jahren.
Die Armut wird immer größer in unserem Land. Es kann nicht sein das eine Alleinerziehende Mutter oder ein Arbeiter(8.84Euro Mindeslohn) Brutto-Gehalt
1.414,00 € Brutto im Monat
Abzüge gesamt
349,90 €
Netto-Gehalt
1.064,10 €
Rechnen wir mal Miete, Heizung,Strom, GEZ, Versicherungen ab. Evt. ein auto für auf die Arbeit zu kommen. Da kann man froh sein wenn man am ende von Monat etwas zum essen hat.

Gut das es Herr Käs und sein Team gibt. Dieser Verein Spende ich mit Herzen weil kein kein Träger dahinter steht mit Verwaltung usw..



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