Wer einen Pkw mit roten Kennzeichen außerhalb der gesetzlichen Vorgaben führt, riskiert eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und eine Strafanzeige.

Rote Kennzeichen missbraucht

Rote Kennzeichen missbraucht

Neuwied. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Berggärtenstraße in Neuwied, konnte am 11. Juni 2016 gegen 01:30 Uhr ein Pkw mit den roten Kennzeichen angehalten und der Fahrer einer Kontrolle unterzogen werden. Nach Angaben des Fahrzeugführers, sei der Pkw am gestrigen Tag in Baden-Württemberg erworben und nach Neuwied überführt worden. Am kommenden Montag, so der Fahrzeugführer, sollte dieser in Neuwied zugelassen werden. Um den Pkw über das Wochenende nicht ohne Kennzeichen zu führen, hatte man geplant, die roten Kennzeichen zu verwenden. Da dies nicht zulässig ist, wurden die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft sichergestellt. Das Fahrzeug verblieb verschlossen an der Kontrollstelle. Rote Kennzeichen werden nach der aktuellen Fassung der Fahrzeugzulassungsverordnung vergeben als:

Kennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (umgangssprachlich auch: Händler- oder Wechselkennzeichen), deren Nummer mit 05 oder 06 beginnt. Kennzeichen für den vorübergehenden Betrieb (z.B. Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen) für Oldtimer, deren Nummer mit 07 beginnt.

Wer einen Pkw mit roten Kennzeichen außerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben führt, riskiert sowohl eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, als auch Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Neuwied