Nach dem Tötungsdelikt in Koblenz-Neuendorf im Dezember 2017

Staatsanwaltschaft Koblenzhat Anklage erhoben

Koblenz. Im Fall des „Tötungsdeliktes in Koblenz-Neuendorf im Dezember 2017“ hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den seit dem 08.03.2018 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten Anklage wegen des Verdachts des Mordes und des Raubes mit Todesfolge.

Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, bestreitet er die Tatvorwürfe.

Dem 49 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Koblenz wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, „an einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 08.12.2017 und dem 09.12.2017 mit einem Messer gezielt in Tötungsabsicht mehrfach auf den Brust-, Hals- und Gesichtsbereich des Geschädigten Servet Kuru eingestochen zu haben, um an dessen Vermögenswerte zu gelangen. Servet Kuru wurde durch die Stiche so schwer verletzt, dass er infolge Blutverlustes verstarb. Nach den Messerstichen soll der Angeschuldigte neben Schmuck und Bargeld in Höhe von mehreren Hundert Euro auch den Vespa-Roller entwendet haben, welchen er einige Tage benutzt und später auf einem Parkplatz zurückgelassen haben soll. Von dem entwendeten Bargeld soll der Angeschuldigte Unterhaltungselektronik erworben und die Wertgegenstände an verschiedene Abnehmer, u.a. Pfandhäuser veräußert haben.“

Ein Termin zur Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest.