Rock am Ring:

Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Rückerstattung

Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Rückerstattung

Nach dem wetterbedingten Abbruch des Musikfestivals Rock am Ring am Wochenende 3. bis 5. Juni 2016 erklärt sich die Marek Lieberberg Konzertagentur jetzt bereit, den Betroffenen 40 Prozent des Eintrittspreises zu erstatten. „Das Rückzahlungsangebot des Veranstalters erscheint uns als fair“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Trotz des Wetters konnten zahlreiche Bands beim Festival spielen, doch schon am Samstag mussten viele Konzerte abgesagt werden.

Die Verbraucherzentrale rät den betroffenen Festivalteilnehmern, das vom Veranstalter vorgeschlagene Verfahren einzuhalten. Auf der Homepage des Anbieters unter www.rock-am-ring.com ist dafür auch ein Formular zu finden. Das Unternehmen bittet dabei um Zusendung von Originaltickets. „Zur Sicherheit sollte man in jedem Fall Kopien oder Fotos von den Tickets machen“, sagt Gollner. „Wir freuen uns, dass der Veranstalter jetzt reagiert hat und ein übersichtliches Verfahren für die Rückerstattung eingerichtet hat“, erklärt der Verbraucherschützer. Jetzt sei zu hoffen, dass es bei der Rückzahlung nicht zu Verzögerungen oder Streitfällen kommt. Die Verbraucherzentrale bittet die Betroffenen um eine Mitteilung, falls es Probleme gibt.

Pressemitteilung der VZ-RLP