NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald informiert

Was tun beim Jungvogelfund?

Was tun beim Jungvogelfund?

Junge Singdrossel. Foto: Heinz Strunk

24.05.2016 - 08:28

Region. Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich beim Naturschutzbund (NABU) Meldungen über scheinbar hilflose Jungvögel. Doch nur vergleichsweise selten benötigen die Tiere tatsächlich Hilfe, erklärt Jonas Krause-Heiber von der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald. „Viele Jungvögel wagen sich in diesen Tagen aus den schützenden, aber mittlerweile eng gewordenen Nestern und Nistkästen, obwohl sie noch nicht flugfähig sind. Damit natürliche Feinde im Ernstfall nicht die ganze Vogelbrut auf einmal entdecken, verteilt sich diese an verschiedene Stellen des Gartens oder Wäldchens. Die Jungvögel stehen durch Bettelrufe in der Regel noch mit ihren Eltern in Verbindung. Sie werden dann weiterhin versorgt und üben das Fliegen“, erklärt Jonas Krause-Heiber. Scheinbar hilflose Tiere sollten zunächst an Ort und Stelle belassen und aus einem Versteck, z. B. hinter einer Fenstergardine, ca. zwei Stunden lang beobachtet werden. Dies ermöglicht den Eltern die ungestörte Kontaktaufnahme. Nur, wenn innerhalb der zwei Stunden kein Elternvogel entdeckt wird oder wenn die Jungtiere offensichtlich verletzt oder nahezu unbefiedert sind, sollte eingegriffen werden. Denn die Chance, dass ein Jungvogel in Freiheit überlebt, ist weit größer als bei einem Aufzuchtversuch, selbst bei fachgerechter Pflege. „Bei akuter Gefahr durch Katzen oder wenn Jungvögel am Rand einer vielbefahrenen Straße sitzen, sollten die Tiere in einen nahegelegenen Busch gesetzt werden. Die Eltern hören die Rufe der Jungen und nehmen diese selbst nach einer Berührung durch den Menschen wieder an, denn der Geruchssinn ist bei Vögeln kaum ausgeprägt. Säugetiere hingegen sollten nicht berührt werden, damit die Elterntiere sie noch als ihre Jungen erkennen“, so Krause-Heiber.

Wer ein offensichtlich verletztes oder verwaistes Tier findet, kann die Kontaktdaten von anerkannten Wildtierpflegestationen zum Beispiel bei den Kreisverwaltungen oder der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald (www.NABU-Rhein-Westerwald.de) erfragen.

Pressemitteilung

NABU Rhein-Westerwald

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