Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Worauf man beimKauf von Schultaschen achten sollte

Kreis Mayen-Koblenz. Viele Schulranzen oder Rucksäcke sind für Kinder und Jugendliche zu schwer oder sitzen nicht richtig. Die Folgen können Haltungsschäden der Kinder und Jugendlichen mit Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat sein. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Tag der Rückengesundheit am 15. März hin. Sie rät beim Kauf darauf zu achten, dass Schultaschen die Vorgaben der Schulranzennorm DIN 58124 erfüllen. Doch mit der Wahl der passenden Schultasche ist es allein noch nicht getan. Ein wichtiges Thema ist das richtige Packen. „Bücher, Verpflegung und andere Schulutensilien - schnell kommen da ein paar Kilo zusammen. Um das Gewicht des Schulranzens zu reduzieren, sollte in Absprache mit dem Lehrpersonal geklärt werden, welche Sachen die Kinder am jeweiligen Unterrichtstag in der Schule benötigen und ob die Möglichkeit besteht, schwere Teile in der Schule aufzubewahren“, rät Bodo Köhmstedt von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind den Ranzen packen und darauf achten, dass Unnötiges zu Hause bleibt. Grundsätzlich gilt, schwere Teile möglichst nah am Rücken tragen, um ihn zu entlasten. Neben den klassischen Schulranzen nutzen viele Kinder Trolleys für den Schulalltag. Beim Kauf sollten Trolleys mit vier Rollen bevorzugt werden. Sie lassen sich vor oder neben dem Körper schieben und begünstigen eine gerade Körperhaltung. Mit dem Wechsel auf weiterführende Schulen gelten die alten Schulranzen bei den Jugendlichen häufig als uncool. Stattdessen soll es ein Rucksack sein. Grundsätzlich eignen sich auch Rucksäcke zur Nutzung als Schultaschen. Dennoch sind auch hier einige Punkte zu beachten. Eltern sollten sichergehen, dass die Trageriemen nicht zu lang eingestellt sind. Andernfalls hängt der Rucksack zu tief und kann sich schädlich auf den Rücken und die Hüften auswirken. Ebenfalls schlecht für die Gesundheit ist es, wenn Rucksäcke nur über einer Schulter getragen werden.

Weitere Informationen zum Thema unter www.ukrlp.de, Webcode: 231.