Im November wird neue Interessenvertretung gewählt

Migrantinnen undMigranten wählen

Koblenz. Der Beirat für Migration und Integration wird am 23. November 2014 neu gewählt. Koblenzerinnen und Koblenzer mit Migrationshintergrund sind zur Wahl aufgerufen. Bei einem Informationsabend im Historischen Rathaussaal, zu dem der Beirat alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen hatte, informierte Dirk Urmersbach von der Wahlabteilung der Stadtverwaltung Koblenz über die Details zur anstehenden Wahl und gab Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer darf für die Wahl kandidieren? Alle Koblenzer Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die am Tag der Stimmabgabe 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Koblenz wohnen und keinen Ausschluss der Wählbarkeit haben, können gewählt werden. Um sich im Beirat zu engagieren, braucht man keinen Migrationshintergrund.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen? Es können sowohl Einzelpersonen als auch Listengruppierungen (Vereine, Verbände, sonstige Organisationen, politische Parteien und Wählergruppen) Wahlvorschläge einreichen. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 6. Oktober 2014 um 18 Uhr. „Wahlvorschläge, die nach 18 Uhr beim Ordnungsamt oder der Bürgermeisterin als zuständige Wahlleiterin eingehen, sind abzulehnen“ so Dirk Urmersbach.

Wer darf für den Beirat seine Stimme abgegeben? Wählen dürfen ausländische Einwohner/innen sowie Staatenlose, Spätaussiedler/innen, Einwohner/innen mit doppelter Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte und die Kinder der oben genannten Wahlberechtigten, die in Koblenz wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Von Amts wegen benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung wird in Koblenz bis spätestens 28.10.2014 verschickt) werden nur die Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit, da diese aus dem Melderegister ersichtlich sind. Alle anderen Wahlberechtigten werden auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wo kann man wählen? Im Stadtgebiet Koblenz werden am 23. November sieben Wahllokale eingerichtet, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist aufgeführt, in welchem Wahllokal man wählen darf. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, hat bis Freitag, 21.11.2014 um 18 Uhr die Möglichkeit im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Koblenz, Ludwig-Erhard-Straße 2, Zimmer 313, seine Stimme abzugeben. Das Briefwahlbüro ist ab dem 27.10.2014 geöffnet. Die Briefwahlunterlagen können auch per Mail unter

briefwahl@stadt.koblenz.de

beantragt werden. Ein Onlineantrag findet sich unter

www.wahlen.koblenz.de

Wo bekomme ich Auskunft? Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen zur Beiratswahl an die Geschäftsstelle des Beirates für Migration und Integration unter Telefon: (02 61) 129-4609 oder per E-Mail an:

integration@stadt.koblenz.de wenden. Pressemitteilung der

Stadt Koblenz