Läufer der LG Laacher See beim Ultralauf im Harz

„Du kannst - so wolle nur!“

„Du kannst - so wolle nur!“

Christoph Mintgen mit der wohlverdienten Urkunde.privat

Region. Unter dem Motto: „Du kannst - so wolle nur!“ fand vom 24. bis zum 26. April ein 219-Kilometer-Ultralauf im Harz statt. Man nennt den Lauf auch „Hexentanz“. Christoph Mintgen von der LG Laacher See startete bei der 104-Kilometer-Laufstrecke. Dabei musste ein Zeitlimit von 20 Stunden eingehalten werden. „Die Herausforderung“, erzählt Christoph Mintgen, „war neben den guten und breiten Wanderwegen, die Singletrails auf denen gelaufen wurde, die schmal, rutschig, mit Wurzeln bedeckt waren und lediglich über Baummarkierungen als Wegweiser verfügten“. Die Läufer wurden vor dem Start mit der Handhabung der Laufkarte vertraut gemacht. Der Weg hinauf zur Wolfswarte gestaltete sich als schwierig, denn das Schmelzwasser hatte die Laufschuhe unter Wasser gesetzt. Erschwerend kamen die Dämmerung und der dichter werdende Nebel dazu. Oben am Gipfelkreuz angekommen, mussten die Läufer den Stempelkasten aufsuchen, um ihre Startnummer als Beweis für den Aufstieg markieren zu lassen. Mit der Nacht kam auch die Kälte. Müde Beine und der schwere Rucksack waren nichts im Gegensatz zu dem Wind, der das Laufen erschwerte. Ab Kilometer 70. war der Ultralauf nur noch eine Kopfsache. Das Knie meldete sich nach jedem Abdrücken des Fußes und es hieß nur noch zu den nächsten Verpflegungspunkten kommen. Dies lagen immer etwa 20 Kilometer auseinander. Durch das Stehen, und somit nicht in der Bewegung sein, wurde es gefühlt kälter. Dann hieß es wieder Rucksack anziehen, Trailstöcke in die Hände nehmen und weiter laufen.

Um 3.33 Uhr kam Christoph Mintgen in Osterode ins Ziel. Dort wurde er als 22. Finisher von 41 Startern vom Veranstalter Michael Frenz in Empfang genommen. Für die herausragende Leistung wurde ihm gratuliert. Trotz der Strapazen steht für den Nickenicher fest, dass er nicht zum letzten Mal hier war. Insgesamt war der Hexenstieg und Hexentanz eine teuflische Laufangelegenheit.