Stadtverwaltung Neuwied

Das Brief-Abstimmungsbüroöffnet am Montag, 24. November

Neuwied. Am Sonntag, 14. Dezember, stimmen die Neuwieder Bürger über die Änderung der Hauptsatzung ab. Es wird darüber entschieden, ob die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten von aktuell zwei auf drei geändert wird. Ab Montag, 24. November, öffnet das Brief-Abstimmungsbüro der Stadtverwaltung Neuwied. Wer also von den knapp 50.000 stimmberechtigten Neuwieder Bürgern bereits sein Votum für den Bürgerentscheid abgeben möchte, kann dies ab diesem Tag tun. Als besonderen Service bietet das Wahlamt an, Abstimmungsunterlagen unter www.neuwied.de/briefwahl.html online zu beantragen. Und wer es besonders eilig hat, weil er zum Beispiel verreist, kann ab 24. November ohne Abstimmungsbenachrichtigung, aber unter Vorlage des Ausweises, per Brief entscheiden. Das Abstimmungsbüro ist im dritten Obergeschoss der Stadtverwaltung in der Engerser Landstraße 17 zu erreichen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Telefon (0 26 31) 80 28 18, Fax (0 26 31) 80 24 00. Abstimmungsunterlagen können auch formlos schriftlich oder per E-Mail an wahlamt@neuwied.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, alle Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Die Nummer, mit der die Bürger im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, sollte nach Möglichkeit mit angegeben werden. Die Unterlagen können auch auf dem Postweg angefordert werden - der Antrag ist auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckt.

Am Sonntag, 14. Dezember, können die Bürger in einem der 40 Abstimmungsräume im Neuwieder Stadtgebiet ihr Kreuzchen machen. Auf den Benachrichtigungen, die ab Montag verschickt wurden und bis spätestens Freitag, 21. November, zugestellt sein werden, steht auch der Hinweis auf den jeweiligen Abstimmungsraum. Auf der Homepage der Stadt Neuwied kann neben der Barrierefreiheit auch die Lage des Raumes und der Weg dorthin abgefragt werden (www.neuwied.de/wahlen.html). Als besonderen Service bietet die Stadtverwaltung Neuwied den Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen wieder Unterstützung an: Auf Wunsch holen die Mitarbeiter die Antragsunterlagen ab und bringen die ausgestellten Abstimmungsscheine vorbei.

Blinde und sehbehinderte Bürger und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen können am Abstimmungstag unter der Rufnummer (0 26 31) 80 20 beim Wahlamt der Stadt Unterstützung anfordern. Sie werden dann vor Ort begleitet.Pressemitteilung der

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