Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises informiert

Abfallgebühren-Bescheidewerden verschickt

Rhein-Lahn-Kreis. In Kürze werden an die Grundstückseigentümer im Rhein-Lahn-Kreis wieder die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten, und zwar zum 1. März und 1.September 2018. Wichtigste Nachricht: Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2018 stabil.

Die Rhein-Lahn-Kreis-Abfallwirtschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Bescheide zu prüfen. Auch auf der Rückseite der Gebührenbescheide sind wichtige Informationen und Erläuterungen zu finden. Eine Gebührenübersicht mit den Haushaltstarifen ist im Abfall-Info 2018 auf der Seite 10 sowie unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de zu finden. Soweit Änderungswünsche zur Gebührenfestsetzung bestehen, bittet die Rhein-Lahn-Kreis-Abfallwirtschaft um eine schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats unter Angabe des Kassenzeichens per Brief (Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems), per Fax unter (0 26 03) 972-311 oder per E-Mail: ab-fallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de.

Für Fragen zum Gebührenbescheid und den Abfallgebühren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rhein-Lahn-Kreis-Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung. Jedoch lassen die vielen Änderungswünsche und Fragen zu den Bescheiden die Telefonleitungen – besonders in der ersten Woche nach dem Versand der Bescheide – „glühen“. Daher ist der zuständige Sachbearbeiter nicht immer sofort erreichbar. Die Abfallwirtschaft empfiehlt, mit telefonischen Rückfragen einige Tage zu warten, bis sich der erste Ansturm gelegt hat. Besser noch: Mögliche Änderungen, beispielsweise zur Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sollten per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden.

Die Rhein-Lahn-Kreis-Abfallwirtschaft verschickt aus Kostengründen keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September. Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht man sich keine Sorgen zu machen, wenn man der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Dieses Mandat ist völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis