Kreistag beschließt

Aktionsplan Inklusion

Rhein-Sieg-Kreis. Der Kreistag hat jetzt, in seiner Sitzung am 4. April, den Aktionsplan Inklusion verabschiedet. „Damit liegt ein Fahrplan für nächste Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rhein-Sieg-Kreis vor. Im Aktionsplan zeigt sich die Arbeit der Vielen, die sich in intensiven Gesprächen an der Entwicklung beteiligt haben.

Diese Arbeit wird durch den Beschluss des Kreistages zur Umsetzung der Maßnahmen gewürdigt“, freut sich Kreisdirektorin Annerose Heinze und zuständige Dezernentin für Soziales und Inklusion.

„Wichtig ist hervorzuheben, dass schon jetzt in der Kreisverwaltung gefragt wird, welche Bedürfnisse Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Beeinträchtigungen haben und dass deshalb beispielsweise bei der Brandschutzsanierung des Kreishauses in Siegburg auf Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Wert gelegt wird.

Ein weiteres Beispiel ist, dass sich der Inklusions-Fachbeirat vorgenommen hat, mit den Verkehrsunternehmen über die Möglichkeiten barrierefreier Fahrgastinformationen zu sprechen“, betont Kreisdirektorin Annerose Heinze.

Der Mehrwert des Aktionsplans besteht nach ihren Darstellungen darin, „für die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und sich die Barrieren, auf die sie stoßen, bewusst zu machen“.

Dies könne, so die Kreisdirektorin weiter „zum Beispiel dadurch erfolgen, dass im Rahmen von Fortbildungen der Blick im eigenen Haus, der Kreisverwaltung, geschärft werde.

Schließlich wollen wir in einer Welt leben, in der alle Menschen mitmachen können und das gilt auch für die vielfältigen Dienstleistungen, die die Kreisverwaltung erbringt.“

Aktionsplan Inklusion

Der Aktionsplan Inklusion ist das Ergebnis eines integrierten Handlungsprozesses.

Viele Expertengespräche und Fachrunden an denen Führungskräfte der Kreisverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter aus der Behindertenarbeit sowie über den Fachbeirat-Inklusion die Betroffenen beteiligt waren, waren dem vorgeschaltet.

Fachlich begleitet wurde der Prozess von dem Dortmunder Büro für Raumplanung und Stadtentwicklung „StadtRaumKonzept“ und einer Lenkungsrunde mit Kreispolitik, Verwaltung und Inklusions-Fachbeirat.

Am 6. Oktober 2016 wurde der Plan beim ersten „Inklusions-Forum“ 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt und mit diesen diskutiert.

So hatte auch die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich aktiv an der Planung zu beteiligen.

Acht Handlungsfelder

mit 21 Maßnahmen

Der jetzt verabschiedete Aktionsplan Inklusion umfasst drei gleichberechtigte Zielachsen, denen sich die Kreisverwaltung verpflichtet hat: Inklusion im eigenen Haus umsetzen, Inklusives Leben im Rhein-Sieg-Kreis unterstützen und den kreisweiten Dialog über Inklusion anstoßen.

Entlang dieser Zielachsen wurden acht Handlungsfelder mit 21 Maßnahmen entwickelt; zehn dieser Maßnahmen sollen aktuell, in den Jahren 2017 und 2018, umgesetzt werden. Der Aktionsplan Inklusion liegt ebenfalls in leichter Sprache vor.

Er wird kontinuierlich fortgeschrieben. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen 30.000 Euro für erste Maßnahmen der Umsetzung zur Verfügung; über ihre Verwendung entscheidet jeweils der Ausschuss für Inklusion und Gesundheit des Rhein-Sieg-Kreises.

Der Aktionsplan Inklusion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Inklusion und Gesundheit am 16. März 2015 beschlossen. Er dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rhein-Sieg-Kreis.

Die Maßnahmen beziehen sich auf die Handlungsfelder Partizipation und Bewusstseinsbildung, Kommunikation und Information, Mobilität und Barrierefreiheit, Kultur, Freizeit, Sport, sowie Wohnen, Gesundheit, Pflege, Versorgung, Arbeitsmarkt sowie Erziehung und Bildung.

Der Aktionsplan Inklusion ist auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises einzusehen und herunterzuladen über http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/soziales/ menschen_mit_behinderungen/).

Pressemitteilung

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Der Landrat