David Langner: Im Falle meines Wahlsieges wird es eine solche Regelung nicht geben!

Beamtenpension vonOB Hofmann-Göttig schlägt hohe Wellen

Koblenz. Hat die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Kurt Beck den damaligen Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig und heutigen Oberbürgermeister in unrechtmäßiger Weise in den einstweiligen Ruhestand versetzt? Fließt daher Ruhegehalt an den scheidenden Koblenzer OB aus dessen Zeit als Staatssekretär seit Jahren unrechtmäßig? Das zumindest behauptet der SWR aufgrund eigener Recherchen in einer Pressemitteilung, die auch die „BLICK aktuell“ erreichte. „Hofmann-Göttig“, heißt es in der SWR-Pressemitteilung, „war fast 20 Jahre Staatssekretär für Kultur. Im Mai 2010 trat er sein Amt als Oberbürgermeister von Koblenz an. Nur wenige Tage davor war er in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis sagte dem SWR, um jemanden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, bedürfe es eines sachlichen Grundes. Da sei die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht eindeutig. Ein sachlicher Grund sei etwa, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherren und Beamten gestört sei. Das sei hier aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.“

Laut Battis, so der SWR weiter, liegt deshalb ein Missbrauch und ein Verstoß gegen das Gesetz vor. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat finanzielle Folgen: Nach SWR-Recherchen bekomme Hofmann-Göttig zusätzlich zum OB-Gehalt im Schnitt 1.500 Euro monatlich Ruhegehalt aus seiner Zeit als Staatssekretär. Auf Anfrage von BLICK aktuell an OB Joachim Hofmann-Göttig antwortet dieser: „Das ist ausschließliche Angelegenheit der Staatskanzlei.“

Harsche Kritik am Ruhegalt des Koblenzer Oberbürgermeisters hagelt es auch von der AfD Ratsfraktion in Koblenz. In einer Pressemitteilung heißt es in diesem Zusammenhang u.a.: „Laut dem renommierten Staatsrechtler Ulrich Battis müsse für die Versetzung in den Ruhestand ein triftiger Grund vorliegen. Einen solchen sieht er im Falle Hofmann-Göttig als nicht gegeben“. Dazu Joachim Paul, stellvertretender Vorsitzende der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion und Mitglied des Koblenzer Stadtrates: „Offenkundig wurde das Recht auf Versetzung in den Ruhestand hier nur genutzt, um einem verdienten Parteisoldaten ein Zusatzeinkommen zu sichern“: Zahlungen, so Paul, die der Steuerzahler leisten müsse und er betont: „Der Einschätzung der zwei sich mit dem Fall beschäftigenden Verfassungsrechtler bzw. Staatsrechtler von Arnim und Battis ist vollends zuzustimmen und die AfD erwartet, dass die Landesregierung und Prof. Hofmann-Göttig aus diesem eklatanten Fall Konsequenzen ziehen und Hofmann-Göttig das Geld dem Steuerzahler erstattet. OB-Kandidat Langner, selbst Staatssekretär, ist Paul der Meinung, müsse sich ebenfalls zu dem Fall äußern.

Langner: Bei mir wird es eine solche Regelung nicht geben

Staatssekretär und OB Kandidat David Langner stellt auf „BLICK aktuell“ Anfrage daher dafür den Fall seiner Wahl deutlich klar: „1. Bei mir wird es eine solche Regelung nicht geben. 2. Ich werde nach dem Beamtenrahmenrechtsgesetz in der juristischen Sekunde, wenn ich die Annahme der Urkunde des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz unterschrieben habe, vom Dienstverhältnis des Landesbeamten in das Dienstverhältnis eines kommunalen Wahlbeamten der Stadt Koblenz wechseln. Das schließt alle Versorgungsansprüche aus dem alten Dienstverhältnis aus. uwm