Aktionskreis Altes Rathaus übergab 1.300 Unterschriften

Bürgerentscheid durch Bürgerbegehren möglich geworden

12.03.2018 - 10:01

Mayen. Rechtzeitig vor der Ratssitzung am 21. März, in der nach bisheriger Planung eine Entscheidung über das Bierhauskonzept für das Alte Rathaus getroffen werden soll, hat der Aktionskreis Altes Rathaus in diesen Tagen der Stadtverwaltung eigenen Angaben zufolge rund 1.300 Unterschriften von Bürgern übergeben, die mittels dieses förmlichen Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über die künftige Nutzung fordern.

Die Unterschriften hatte der Aktionskreis seit Januar gesammelt und 1.211 gültige hätten es sein müssen. Die Menge der eingereichten Unterschriften hat also bei der intensiven Prüfung auf jeweilige Zulässigkeit durch die Stadtverwaltung noch ausreichend „Luft nach oben“ und es verbliebe im eher unwahrscheinlichen Fall des Falles immer noch reichlich Zeit für den Aktionskreis, weitere Unterschriften nachzureichen.

Der beantragte Bürgerentscheid soll über folgende Frage entscheiden: „Soll die beabsichtigte gastronomische Nutzung des Alten Rathauses unterbleiben?“ Folgende inzwischen geringfügig angepasste Begründungen gibt der Aktionskreises beim beantragten Entscheid: 1. Das Alte Rathaus ist ein Kulturdenkmal von besonderem historischen Wert und ein bedeutsames Symbol städtischer Selbstverwaltung. Deshalb soll es unserer Auffassung nach nicht gewerbliches Pachtobjekt werden, sondern weiterhin städtischen Belangen dienen. 2. Die für eine (teilweise) Nutzung des Alten Rathauses vorgebrachten Gründe überzeugen uns nicht: Für die Belebung des Marktplatzes sorgen bereits etliche dort ansässige Unternehmen (darunter acht gastronomische Betriebe mit Außenbestuhlung) sowie vielfältige Veranstaltungen, insbesondere Märkte. Wir glauben des weiteren nicht, dass die Attraktivität der Stadt Mayen durch ein Bierhaus mit 46 Plätzen und kalter Küche gesteigert wird. 3. Das Nebeneinander von „Bierhausbetrieb“ und städtischer Nutzung (Trauungen, Lesungen etc.) wird in der Praxis nicht gelingen: Man wird sich gegenseitig als Störfaktor empfinden, es sei denn, der Gastronom bewirtet die Personen, die die Repräsentationsräume im 1. Obergeschoss nutzen.

Für die Fortdauer der städtischen Nutzung gibt es keine rechtliche Garantie; da die Stadt als Verpächterin ein nachvollziehbares Interesse am Wohlergehen des Gastronomiebetriebes hat, wird im Zweifel dem Bierhaus und nicht der städtischen Nutzung der Vorrang eingeräumt. Es ist daher zu befürchten, dass am Ende das Alte Rathaus insgesamt eine Gastwirtschaft wird.

Die Begründungen des Aktionskreises zu 2. und 3. sind ein wenig spekulativ. Bei der MY-Gemeinschaft und dem Wirtschaftsbeirat der Stadt Mayen wird in Stellungnahmen zu dem Vorhaben recht klar auf eine weitere positive den Marktplatz und damit die ganze Innenstadt belebende Wirkung verwiesen. Zweifelnde Mayener hatten das der im vergangenen Jahr gestarteten Eisdiele Torri mit 30 Sitzplätzen auch schon absprechen wollen. Wobei die Eisdiele mit 200 Plätzen im Außenbereich agiert und beim Bierhaus bis dato von maximal 100 Plätzen die Rede war. Es gibt auch schon Stimmen, die sich bei der Nutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss auf die Nähe des Gastronomen freuen, weil die Bewirtung von Gästen dann nicht mehr aufwendig selbst geregelt werden muss.

Allgemein anerkannt war der Sitz der Tourist-Information im Alten Rathaus nie optimal und sogar als Notlösung gewählt worden, weil für einen zunächst erwogenen Neubau schon seinerzeit kein Geld vorhanden war. Sollte der Stadtrat am 21. März die finale Entscheidung für die gastronomische Nutzung fällen, wäre zuvor der Auszug des Touristikbüros nötig. Die Stadtverwaltung hatte dazu für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 7. März eine Vorlage erarbeitet und dabei das Godalming-Haus als neues Domizil vorgeschlagen. Die Lage ermöglicht einen unmittelbaren Zugang vom dahinterliegenden PKW- und Motorradparkplatz, der Burggarage sowie den angrenzenden Bushaltestellen mit den neu installierten Fahrradparkplätzen und bietet daher optimalere Möglichkeiten auch für eine wiederholte Zertifizierung.

Obwohl ausschließlich mit Ratsmitgliedern besetzt, vermochte der Ratssitzungen vorbereitende Ausschuss jedoch keinen Vorratsbeschluss zu dieser Thematik zu fassen, der nur im Falle der gastronomischen Nutzung des Alten Rathauses wirksam würde. Auch zur Sitzung des HFA war die Überreichung der Unterschriften des Aktionskreises am 6. März rechtzeitig und wohl auch beabsichtigt. Juristische Relevanz hatte der Zeitpunkt jedoch nicht.

Bei einem Bürgerentscheid, zu dem es nach Auswertung der Unterschriften des Bürgerbegehrens kommen könnte, wären die Hürden noch deutlich höher gelegt. Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung bestimmt in diesem Fall, dass die gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 v. H. der Stimmberechtigten beträgt. Das waren bei der letzten Kommunalwahl 15.127 Wahlberechtigte. Die Zahl dürfte in den vergangenen Jahren mit der Einwohnerzahl gewachsen sein, wenn auch nur geringfügig. Somit müssten sich am Bürgerentscheid mindestens 2.270 wahlberechtigte Bürger beteiligen, damit er Gültigkeit erlangt. WE

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