CDU Rheinbach

Der Rheinbacher Rat reichtResolution bei der Landesregierung ein

Rheinbach.Seit mehreren Wochen bestimmt ein Thema die Rheinbacher Politik und sorgt für Unruhe unter den betroffenen Eltern wie kein zweites. Wie bereits mehrfach berichtet, erhalten 53 Schüler im Schuljahr 2018/2019 keinen Platz an der Rheinbacher Gesamtschule, weil dort die Kapazitäten ausgeschöpft sind. Grund hierfür ist eine nicht mehr zeitgemäße und dringend reformbedürftige Schulgesetzgebung, welche Schüler aus Nachbarkommunen, in denen eine Schulform nicht vorhanden ist, ortsansässigen Schülern bei der Vergabe der Plätze gleichstellt. Dadurch werden jedoch Familien, die gerade wegen der guten Beschulungs- und Betreuungsmöglichkeiten ihren Wohnsitz in Rheinbach gewählt haben und nun keinen Platz an der Gesamtschule erhalten haben, vor enorme finanzielle und organisatorische Hürden gestellt. Erschwerend kommt hinzu, dass Investitionen in die Gesamtschule teilweise über Erhöhung der Gemeindesteuern erfolgt, welche jedoch nur von den ortsansässigen, also Rheinbacher Bürgern, entrichtet werden. Die Nachbarkommunen haben sich bisher geweigert, sich an der Finanzierung der Gesamtschule zu beteiligen, obwohl deren Kinder diese Schulform besuchen. Das stößt nicht nur bei den betroffenen Eltern, sondern auch in der Rheinbacher Bevölkerung auf Unverständnis und ist so auf Dauer nicht hinnehmbar. Wie bereits in mehreren Treffen von Elternschaft, Unterstützern, Bürgermeister und Politikern aller Fraktionen des Rates der Stadt Rheinbach formuliert, hat diese Thematik derzeit oberste Priorität. Im Ausschuss für ´Bildung, Schule und Sport´ wurde gemeinsam am 01.3.2018 nach einer möglichen Lösung der Problematik gesucht. Bernd Beißel, langjähriger Vorsitzender der CDU-Fraktion, ehemaliger Schulleiter und Initiator der Rheinbacher Gesamtschule, sprach deutliche Worte: „In diesem Fall muss gelten, Rheinbach First - jedem Rheinbacher Kind im kommenden Schuljahr und auch zukünftig ein Schulplatz in Rheinbach!“ In der Ratssitzung wurde die Solidarität des Stadtrates mit der Elternschaft durch folgende von Bernd Beißel und Joachim Schneider verfasste Resolution an die Landesregierung bekräftigt und fraktionsübergreifend einstimmig beschlossen.

Resolution des Rates der Stadt Rheinbach an die

Landesregierung NRW

1. Der Rat der Stadt Rheinbach fordert die Landesregierung NRW auf, umgehend im Rahmen einer Änderung oder Ergänzung des Schulgesetzes und der nachgeordneten Verwaltungsvorschriften, die Sekundarschule der Gesamtschule bis Klasse zehn schulrechtlich gleichzustellen. Wenn in einer Kommune eine Sekundarschule existiert, haben Schülerinnen und Schüler dieser Kommune kein Recht auf Aufnahme in die Sekundarstufe I der Gesamtschule in einer Nachbarkommune, wenn deren Aufnahmekapazität überschritten wird. 2. Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, die Kosten für Schulerweiterungsmaßnahmen zu übernehmen, wenn damit ein regionaler Bedarf an Schulplätzen an der Gesamtschule in Rheinbach gedeckt werden soll. Begründung: Der Rat der Stadt Rheinbach hat im Jahre 2014 durch einen einstimmigen Beschluss die Gründung einer Gesamtschule beschlossen, die zum Schuljahr 2014 ihren Betrieb aufnahm. Obwohl Rheinbach sich in der Haushaltssicherung befindet, wurden und werden Finanzmittel in 2-stelliger Millionenhöhe aufgewendet, damit die Schule durch erweiternde Baumaßnahmen und entsprechende Ausstattung unter bestmöglichen Rahmenbedingungen ihren wichtigen Bildungsauftrag, insbesondere auch den der Inklusion erfüllen kann. Der Haushalt der Stadt Rheinbach folgt einem vom Stadtrat beschlossenen Konzept, das bei höchster Ausgabendisziplin und unter jährlicher Erhöhung der Gemeindesteuern die Voraussetzung dafür schafft, dass Rheinbach 2021 aus der Haushaltssicherung entlassen werden kann. Alle baulichen Maßnahmen gründen auf eine Fünfzügigkeit der Gesamtschule, die nach dem Schulentwicklungsplan den endogenen Bedarf für Rheinbacher Schüler abdeckt. Da sich die Schule auch im kommunalen Umfeld zunehmender Beliebtheit erfreut, übersteigen die Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 die vom Rat aus finanziellen Gründen begrenzten Aufnahmekapazitäten um 53 Schüler. Selbst bei der Genehmigung einer Mehrklasse für das kommende Schuljahr können 26 Schülerinnen und Schüler nach derzeitiger Gesetzeslage nicht aufgenommen werden. Dass sich darunter nach einem gem. §1 Abs. 2 VVzAPO-SI durchgeführten Losverfahren eine erhebliche Anzahl Rheinbacher Schülerinnen und Schüler befinden, ist weder für den Rat der Stadt Rheinbach noch für die betroffenen Eltern hinnehmbar. Die Eltern sind in höchsten Maße aufgebracht und sprechen - auch aus der Sicht des Rates – zurecht von einem Skandal, dass, während sie mit ihren Steuern die Rheinbacher Schulinfrastruktur finanzieren, Kinder aus den Nachbar¬kommunen ohne Kostenbeteiligung Zugang zur Rheinbacher Gesamtschule erhalten, ihre eigenen Kinder aber in eine gegebenenfalls. Nichtgewünschte Schulform im Umfeld ausweichen müssen. Dass damit über Jahre hin gewachsene soziale Bindungen unter Schülerinnen und Schülern zerstört werden, ist gerade für sensible Kinder oftmals mit psychischen Folgen verbunden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese sich auch auf ihr Lern- und Leistungsverhalten auswirken. Daneben sind gerade im ländlichen Raum aufgrund der bisweilen schlechten Verkehrsverbindungen des ÖPNV vom Wohn- zum zukünftigen Schulort die Eltern gezwungen, den Transport ihrer Kinder zur Schule selbst zu übernehmen. Dadurch entsteht einerseits vermeidbarer Individualverkehr und andererseits muss ggfs. ein Elternteil seine Berufstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben mit mitunter existenziellen Folgen für betroffene Familien. Gerade diese Eltern aber haben die Gesamtschule als Schulform gewählt, weil sie derzeit als einzige im gebundenen Ganztagsunterricht ihren Kindern eine entsprechende Betreuung gewährleistet. Der Rat der Stadt Rheinbach erklärt sich auch aus sozialer Verantwortung solidarisch mit betroffenen Eltern und unterstützt mit Nachdruck deren Forderung nach einem Schulplatz für ihre Kinder in Rheinbach. Jede Kommune hat als Schulträgerin eigenverantwortlich für eine angemessene Schulstruktur zu sorgen, die dem Bedarf und den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger entspricht. Bei vorhandenen freien Kapazitäten sind in seit Jahrzehnten gelebter Solidarität Schülerinnen und Schüler auch aus den Nachbarkommunen in Rheinbacher Schulen herzlich willkommen. Die CDU hofft und erwartet, dass die Landesregierung umgehende Schritte zur Änderung der Gesetzgebung einleitet, um der Eltern- und Schülerschaft in Rheinbach die derzeit herrschende Unsicherheit zu nehmen und klare Kriterien schafft, die allen Kindern in Rheinbach einen Platz an den weiterführenden Schulen in Rheinbach sichert.

Pressemitteilung der

CDU Rheinbach