Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Die Meinung der Bürger ist gefragt

Selters. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase etwa 38.000 Beteiligungen eingegangen.

Am 24. Januar begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Ablauf der

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Seit dem 24. Januar bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen

und Fragen:

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse gerichtet werden.

Ergänzende Hinweise der

Verbandsgemeindeverwaltung:

Seit dem 01.01.2015 ist (außerhalb der Ballungsräume) das Eisenbahn-Bundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Im Bereich der Verbandsgemeinde Selters ist hiervon lediglich der Abschnitt der ICE-Strecke Köln-Frankfurt betroffen, der durch die Gemarkung Sessenhausen bzw. im Einwirkungsbereich der Gemarkung Ellenhausen verläuft.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung Selters,

Fachbereich 2 –

Natürliche Lebensgrundlagen

und Bauen