CDU im Dialog in Buch

Diskussion zu Neuerungendes zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Diskussion zu Neuerungen
des zweiten Pflegestärkungsgesetzes

von links: Ortsbügermeister Norbert Hißnauer, Kreistagsmitglied Klaus Brand, Bürgermeister Jens Güllering, Pflegedienstleiterin Christa Klamp, stv. CDU-Fraktionsvorsitzender Günter Groß und CDU Kreisvorsitzender Matthias Lammert, MdL. CDU Rhein-Lahn

Rhein-Lahn-Kreis. Eine lebendige Gesellschaft lebt vom regen Austausch miteinander. Aus diesem Grund hat die CDU-Kreistagsfraktion in 2014 „CDU im Dialog“ ins Leben gerufen, um auch außerhalb von Wahlkampfzeiten mit Bürgern und Vertretern verschiedener Institutionen ins Gespräch zu kommen. Vorsitzender Matthias Lammert (MdL) und die beiden Stellvertreter Günter Groß und Udo Rau luden diesmal in die Verbandsgemeinde Nastätten nach Buch ein.

Starke Pflege für eine starke Gesellschaft – Informationen zu den Neuerungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes standen im Mittelpunkt der „CDU im Dialog“-Veranstaltung. CDU-Kreis- und Fraktionsvorsitzender Matthias Lammert, MdL begrüßte neben der Referentin Christa Klamp den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten Jens Güllering und Ortsbürgermeister Norbert Hißnauer und bedankte sich bei Kreistagsmitglied Klaus Brand für die Vorbereitung der Informationsveranstaltung.

Bürgermeister Jens Güllering lobte in seinem kurzen Grußwort die gute Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt in Nastätten.

Die Leiterin des Pflegestützpunktes Loreley-Nastätten – Christa Klamp – gab zunächst einen Überblick über die organisatorische Struktur der vorhandenen vier Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis, die für Loreley-Nastätten, Diez, Bad Ems und Lahnstein zuständig sind und in deren Bereich jeweils rd. 30.000 Menschen leben. Christa Klamp ging auf die Historie der vor gut 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung ein, die als fünfte Säule der Sozialversicherung zum 1. Januar 1995 startete und gesetzlich im Sozialgesetzbuch verankert wurde.

Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung waren rund 1,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Hiervon wurden ca. 1,2 Millionen Menschen zu Hause betreut und knapp eine halbe Million Menschen in stationärer Pflege untergebracht. Wegen der Höhe der durch die Pflege – vor allem im stationären Bereich – entstandenen Kosten wurden damals die finanziellen Mittel durch die Sozialhilfe erbracht. Ebenfalls war abzusehen, dass die Zahl älterer Menschen stetig wächst und immer weniger junge Menschen als Beitragszahler der Sozialversicherung gegenüberstehen. In Zeiten der Großfamilie war die Pflege der Angehörigen kein Problem. Als noch mehrere Generationen unter einem Dach lebten, konnte sich noch gegenseitig geholfen werden. Die Familie von heute kann die Pflege jedoch immer weniger mit übernehmen. Aktuell sind rund 2,6 Mio Menschen pflegebedürftig – davon werden rund 70 Prozent zu Hause gepflegt.

Mit dem seit Jahresbeginn geltenden Pflegestärkungsgesetz zwei wurden einige Änderungen eingeführt, die sich, so Christa Klamp „in der Praxis noch beweisen müssen“. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. „In diesem Zuge käme es zu dem lang ersehnten Paradigmenwechsel in den Pflegegraden, indem die körperlichen, kognitiven oder psychischen Schädigungen und Beeinträchtigungen gleichrangig behandelt würden“ so die Pflegedienstleiterin.

„Bislang wurde das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nach dem Zeitaufwand bemessen, den eine Pflegeperson für die notwendigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen benötigt“, so die Referentin. Ab dem Jahr 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit bei ausgewählten Aktivitäten und Lebensbereichen beurteilt. Für die Beurteilung gibt es insgesamt sechs Module (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Innerhalb der Module werden Punkte nach der Ausprägung „selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig“ und „unselbstständig vergeben. Die Anzahl der vergebenen Punkte ist dann maßgebend für den vorhandenen Pflegegrad.

In der anschließenden Diskussion wurde u.a. die Problematik ausländischer häuslicher Pflegekräfte besprochen. Günter Groß wies darauf hin, dass – ähnlich wie bei der Rentenvorsorge – das Bewusstsein steigen müsse, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen, die ja zudem staatlich gefördert werde.

In seinem Schlusswort dankte Klaus Brand der Referentin für den interessanten Vortrag und die damit einhergehenden Einblicke in die gesetzliche Situation.

Pressemitteilung CDU Rhein-Lahn