Bündnis 90/Die Grünen Rheinbach zur OGS-Beitragsstruktur

Familien mit geringemEinkommen benachteiligt

Rheinbach. In seiner Sitzung am 6. März hat der Rat der Stadt Rheinbach gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen eine Beitragsstruktur für die OGS beschlossen, durch die Familien mit geringem Einkommen überproportional zur Kasse gebeten werden. Eltern, deren Einkommen bis zu 12.300 beziehungsweise 24.600 Euro jährlich beträgt, müssen für ihre Kinder mit 50 beziehungsweise 70 Euro mehr als fünf beziehungsweise 3,5 Prozent ihrer monatlichen Einkünfte zahlen, wohingegen der prozentuale Anteil der oberen Einkommensstufen unter drei Prozent und in der höchsten Stufe gar unter zwei Prozent liegt – was dadurch bedingt ist, dass der Beitragssatz bei 180 Euro gedeckelt wird.

Negative Alleinstellung

Vielleicht war den meisten Ratsmitgliedern gar nicht bewusst, was sie da genehmigt haben, und sie haben nur vertrauensvoll der Vorlage der Verwaltung zugestimmt. Denn mit dieser Staffelung hat Rheinbach nicht nur im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis – dort stellen alle Kommunen die untersten Einkommen beitragsfrei und nur Alfter erhebt mit 25 Euro gut 2,5 Prozent –, sondern wahrscheinlich auch NRW-weit eine (negative) Alleinstellung: Ein denkbar unpassendes Signal, das da von der Stadt Rheinbach kommt.

In Zeiten, wo sich die öffentliche Diskussion vermehrt um die soziale Ungleichheit, Kinderarmut, Benachteiligung unterer Einkommensschichten dreht, scheint die Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit bei der Beitragsstruktur der OGS offenbar nicht für alle Parteien „einsichtig“ zu sein. Möglicherweise besteht aber auch das Bestreben, durch die Beitragsstruktur regulierend auf die Anmeldung von SchülerInnen zur OGS einzuwirken. Vielleicht geht man davon aus, dass Eltern mit niedrigem Einkommen mehr Zeit zu Hause verbringen und deshalb auch kein Interesse an eine OGS-Anmeldung ihrer Kinder haben. Relativ hohe Beiträge in den unteren Stufen könnten da bewirken, dass von diesen Eltern weniger Anmeldungen kommen. Das verringert letztendlich auch die Höhe der Beiträge, die in Summe von der Stadt Rheinbach zu zahlen sind (2.400 Euro pro Schuljahr und Kind) – so gesehen eine subtile Vorgehensweise, um den Rheinbacher Haushalt zu entlasten und den Konsolidierungsprozess zu stützen.

Bedürfnisse und

Fähigkeiten unterstützen

Bündnis 90/Die Grünen erachten das allerdings als nicht vertretbar, da dies verhindert, dass jedes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten gleichermaßen in seiner schulischen Entwicklung unterstützt und gefördert wird – und gerade Kinder einkommensschwacher Familien finden oft zu Hause nicht die nötige Unterstützung in ihrem Lern- und Entwicklungsprozess.

Kritisch gesehen wird zudem die jährliche dreiprozentige Beitragsanpassung: Sie bedeutet eine Verdoppelung der monatlichen Zahlungen nach 24 Jahren – die Eltern in der untersten Einkommensklasse würde dann für das erste Kind mit monatlich mindestens zehn Prozent ihres Einkommens belastet. Betrachtet man die durchschnittliche Inflationsrate der letzten 24 Jahre, so wäre eine Erhöhung um 1,5 Prozent eher angemessen, und die würde erst nach 47 Jahren zu einem zweifachen Beitrag führen. Die Grünen hatten schon in der gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfe- und Schulausschuss am 20. Dezember 2017 darauf hingewiesen, dass sie die OGS-Beitragsstruktur als unsozial ansehen. Die Verwaltung hatte aber offenbar den Auftrag, einen Satzungsentwurf für die OGS-Beitragstruktur zu erstellen, lediglich so verstanden, dass für Geschwisterkinder einrichtungsübergreifend nur noch der halbe Beitrag anzusetzen ist (was eine Kernforderung der Eltern war) – an der prozentual unangemessenen Beitragsstaffelung der OGS wurde leider nichts geändert. Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bleibt dies aber eine wesentliche Anpassung, die auch im Hinblick auf die Beiträge, die in den umgrenzenden Gemeinden erhobenen werden, und insbesondere vor dem Hintergrund sozialer Gerechtigkeit, kurzfristig vorzunehmen ist.

Pressemitteilung Bündnis 90/

Die Grünen – OV Rheinbach