Aktion Null-Euro-Verwarnung für Falschparker

„Glück gehabt!“

BürgerInnen sollen animiert werden, über das eigene Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken

„Glück gehabt!“

Die unentgeltliche Verwarnung dürfte für ungläubiges Staunen gesorgt haben.Foto: Verbandsgemeinde Kaisersesch

21.03.2018 - 10:51

Region. Anfang März schauten sicherlich einige Falschparker in der Verbandsgemeinde ungläubig auf das „Knöllchen“ an ihrer Windschutzscheibe. Frisch ertappt wurden sie lediglich auf ihr „Parkvergehen“ hingewiesen, ohne dass sie hierfür zur Kasse gebeten wurden.

„Glück gehabt!“ stand auf dem „Knöllchen“. Das Fahrzeug sei nicht entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt gewesen. Man hoffe, dass sich der Falschparker zukünftig an die Regelungen der StVO hält und damit ein Verwarngeld vermieden wird. Darunter noch die Grüße der Verbandsgemeinde und die Höhe des Verwarngeldes in Höhe von 0,00 Euro.

Kein vorgezogener Aprilscherz, sondern ein dringlicher und ernst gemeinter Appell an die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde, ihr Parkverhalten in und um Kaisersesch zu verbessern. Mit ausreichend kostenfreien Parkmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Zentrums verfügt Kaisersesch über ein überaus gutes Parkkonzept. Allerdings kann dieses Konzept nur funktionieren, wenn sich die Verkehrsbeteiligten an die gegebenen Regeln halten. Seit dem 1. März hat die Verbandsgemeindeverwaltung einen kommunalen Vollzugsbeamten eingestellt, zu dessen Aufgaben unter anderem auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört. „Wir erhoffen uns mit der durchgeführten Aktion, dass sich die Bürgerinnen und Bürger offen mit den Themen Parken und Straßenverkehrsordnung auseinandersetzen und in positiver Weise sensibilisiert werden, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken - und wenn nötig zu ändern“, so Bürgermeister Albert Jung.


Gravierende Verstöße von der Aktion ausgenommen


Gravierende Verstöße der Straßenverkehrsordnung mussten von der Aktion jedoch ausgenommen werden. Überall da, wo es zu Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, reicht eine Verwarnung ohne Verwarngeld nicht mehr aus. Gefährlich wird es dann, wenn jemand beispielsweise aus Bequemlichkeit auf dem Gehweg parkt. Hier werden Fußgänger behindert und zum Teil genötigt, den Gehweg zu verlassen und auf die Straße auszuweichen. Fußgängerüberwege werden zu potenziellen Unfallstellen, wenn der Gehweg wegen parkender Fahrzeuge nicht einsehbar ist. Am ersten Tag der Aktion wurden innerhalb von nur zweieinhalb Stunden 27 Null-Euro-Verwarnungen ausgestellt. Hiervon entfielen die meisten Verwarnungen auf Fahrzeuge, in denen keine Parkscheibe ausgelegt war.

Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

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