Joachim Paul (AfD):

„Hofmann-Göttig sollte diepolitische Verantwortungübernehmen und zurücktreten“

Koblenz. Wie kürzlich bekannt wurde, erhielt der scheidende Koblenzer OB Hofmann-Göttig durch seine Versetzung in den Ruhestand kurz vor Amtsantritt Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt von 1.300 Euro - zusätzlich zu seinen Bezügen als Oberbürgermeister. Dennoch behauptete Hofmann-Göttig 2013, er verdiene durch den Wechsel aus Mainz ins Koblenzer OB-Amt weniger Geld als zuvor. Für diese Aussage hat sich Hofmann-Göttig mittlerweile entschuldigt. Dennoch geht die Debatte um die Nebeneinkünfte des OB weiter. Besonders heikel: Hofmann-Göttig räumte zwar Nebeneinkünfte ein, diese müsse er angeblich an die Stadtkasse abführen. Die Offenlegung seiner Nebeneinkünfte zeigte nun, dass auch diese Aussage nicht die volle Wahrheit ist. So erzielte Hofmann-Göttig im Jahr 2015 Nebeneinkünfte in Höhe von 90.800 Euro. Davon musste er allerdings nur 32.900 Euro an die Stadt Koblenz abführen. Insgesamt 57.900 Euro konnte er selbst behalten.

Dazu Joachim Paul, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Auch wenn die Nebeneinkünfte von OB Hofmann-Göttig rein juristisch rechtmäßig sein sollten, so sind sie doch politisch höchst fragwürdig. Die Nebeneinkünfte erzielte er nämlich nur deshalb, weil er als Oberbürgermeister in diesen Gremien Platz nehmen konnte. Sie stehen damit in direkter Verbindung mit seinem Amt. Hofmann-Göttig behauptete, für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz auf Gehalt zu verzichten, tatsächlich verdiente er im Endeffekt aber erheblich mehr. Das offensichtliche Abkassieren und verschleiern leistet der Politikverdrossenheit Vorschub.“ Paul weiter: „Mit einer lapidaren Entschuldigung ist es jetzt nicht mehr getan. Hofmann-Göttig muss die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten, um eine Beschädigung des Amtes zu verhindern. Überdies wäre er gut beraten, einen großen Teil seiner Zusatzeinkünfte für gemeinnützige Zwecke zu spenden.“ Pressemitteilung der

AfD-Ratsfraktion.