Gäste und Gewerbetreibende müssen zahlen

In der Touristen – Stadt dreht sich alles um den Fremdenverkehr

23.01.2017 - 16:16

Bad Breisig. Hintergrund der Erhöhung des Beitrages sind auf jeden Fall neue Landesgesetze, die ab 1. Januar 2017 gelten, aber erst durch eine Muster-Satzung im letzten November detailliert erhellt wurden. Fest steht: Die Bad Breisiger Wirtschaft hängt am Topf der Touristik. Ohne Römer-Thermen, gepflegtem Kurpark, Wanderwege, Blumenbeete, Kulturprogramm, Sportanlagen, Feste, Ruhebänke, Tourist - Info, Fahnenmasten, Blumenschalen - und ähnlichem mehr - geht es nicht. Es gilt, den Ort für die Gäste attraktiv zu machen.


Die Stadt hat hohe Pflichten, dabei zu wenig Einnahmequellen


Da gibt es neue Landesgesetze, die helfen, die großen wirtschaftlichen Probleme zu mildern. Nun gilt es, zu unterscheiden: Das neuerdings für Übernachtungen geltende Gesetz zum „Gästebeitrag“, der früher ortsbezogen und nur in Kurorten als „Kurtaxe“ erhoben wurde, und der gesetzlich vorgeschriebene „Tourismusbeitrag“, dessen Erhebung sich neuerdings auf alle möglichen tatsächlich oder angeblichen Nutznießer (Personen, Gewerbe, Institutionen, Unternehmen) des Tourismus bezieht. Der Beitrag muss nach neuem Gesetz in jeder entsprechend strukturierten Kommune erhoben werden. Bleiben wir beim früher nur in Tourismus - Orten erhobenen „Gästebeitrag“. Er ist ab 1. Januar 2017 überall da vorgeschrieben, wo gegen Entgelt Übernachtungen angeboten werden. Der vom Gast zu bezahlende, von dem jeweiligen Vermieter an die Stadt abzurechnende Beitrag, wird hinsichtlich Höhe von der Kommune festgesetzt. Er ergibt sich aus der Erfassung der gesamten, für die Touristik aufgewandten Leistungen.

Stadtbürgermeisterin Gabriele Hermann-Lersch betont: „Wir liegen mit der Höhe des Gästebeitrags weit unter der üblichen Norm. Bisher betrug er je Übernachtung 1.50 Euro, ab sofort hat der Stadtrat ihn auf zwei Euro erhöht, was längst überfällig war. Unsere involvierten Abteilungen im Rathaus haben errechnet, dass der Gast entsprechend der von der Stadt für die Touristik aufgebrachten Leistung sogar mit 3,50 Euro pro Übernachtung noch angemessen bedient wäre. Das wollen und werden wir nicht in Anspruch nehmen. Allerdings werden die zwei Euro neuerdings ab der ersten Übernachtung fällig; aus unerfindlichen Gründen wurde er in Bad Breisig traditionell bisher erst ab der zweiten Übernachtung erhoben. Auch den „Eintages-Gast“ damit zu belasten, ist zwar für den Vermieter ungewohnt, wird jedoch erfahrungsgemäß selbst vom Gast allgemein akzeptiert, stimmt diese Regelung doch mit gewohnten und bekannten Zuständen überein.“

Mit mehr Aufruhr und Unverständnis rechnet in absehbarer Zeit Bernd Weidenbach, wenn der „Tourismusbeitrag“ realisiert wird, der als Aktualisierung der bisherigen „Fremdenverkehrsabgabe B“ nach dem Kommunalabgabengesetz bei allen Gewerbetreibenden der Stadt fällig wird, die - wenn auch nur am Rande – einen Nutzen aus der Touristik ziehen könnten. Da wird sich tatsächlich mancher Kleinunternehmer fragen, wo und wann er denn mit Tourismus überhaupt in Berührung kommt. Bürgermeisterin Gabriele Hermann-Lersch: „Nun, fast jeder Gewerbetreibende der Stadt ist – manchmal erst um drei Ecken – mit dem Tourismus verbunden. Z.B: Der Blumenhändler, weil gelegentlich Gäste Geburtstag feiern (oder das Hotel Blumendekoration braucht), der Schuhmacher, weil gelegentlich ein defekter Absatz (vom Gast oder dem Servicepersonal des Hotels) zu reparieren ist, die Tankstelle, weil auch Gäste und Hotelpersonal Sprit brauchen, die Anwaltskanzlei, weil sie etwa säumige Zahler der Verzehrsrechnung ermitteln muss, die Apotheke, weil auch Gäste zuweilen einen Grippalen Infekt bekommen, und…und….

Kurzum: In einer von der Touristik abhängigen Kommune, wie Bad Breisig, hat (fast) jeder mit Fremdenverkehr zu tun, und daher muss die Stadt in Zukunft im Zuge der neuen Landesgesetze von allen Gewerbetreibenden eine Touristik - Abgabe erheben, um damit die Stadt für den Fremdenverkehr attraktiv zu erhalten.“ Nun ist es tatsächlich sehr unterschiedlich, zu beurteilen, welchen Vorteil welches Unternehmen vom Tourismus hat. Da sieht Bernd Weidenbach als Chef der Verwaltung schwierige und undankbare Aufgaben auf die damit befassten Mitarbeiter zukommen. Die Abgabenpflichtigen zu klassifizieren und den jeweiligen Tourismusbeitrag festzulegen – eine Aufgabe mit Potential für Widersprüche en masse. Frage an Anwältin Gabriele Hermann-Lersch: Wird es Möglichkeiten geben, etwas gegen die Höhe der jeweils festgesetzten Abgaben zu unternehmen? Ihre Antwort: „Wir sind ein Rechtsstaat. Da ist es selbstverständlich, dass man Einspruch einlegen kann. Wie dann die Entscheidung ausfällt, wird der jeweilige Fall zeigen.“ Warten wir nun ab, ob die tatsächlich verfügte Höhe des Tourismus

beitrags die Aufregung überhaupt lohnt. Dazu Bürgermeister Bernd Weidenbach: „Es wird noch einige Zeit dauern, ehe eine Bemessungsgrundlage vorliegt und die jeweiligen Tourismusbeiträge für das Jahr überhaupt festgesetzt werden können.“

Nehmen wir es wie „Hüttenwirt“ Werner Schäfer, der auch bisher schon jährlich mit Fremdenverkehrsabgabe B belastet wurde: „An sich haben ich und meine Wanderhütte ja nichts mit dem städtischen Tourismus zu tun, denn sie wird nur von einheimischen Spaziergängern und Leuten aus der Region besucht. Aber – man muss solidarisch sein, und bei allen sonstigen Aufwendungen bleibe ich voll Zuversicht, dass auch von dem neuen Tourismusbeitrag niemand pleite geht, dass er aber Bad Breisig gut tut !“

FA

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