Infobrief an alle Alzheimer Bürgerinnen und Bürger

Industriegebiet oberhalb des Spurzemer Kreuzweges

Industriegebiet oberhalb
des Spurzemer Kreuzweges

Das Gelände oberhalb des Spurzemer Kreuzweges.Foto: Privat

30.09.2016 - 15:30

Alzheim. Wie einem Pressebericht zu entnehmen war, plant die Stadt Mayen auf einem 32 ha großen Gelände oberhalb des Spurzemer Kreuzweges ein Industriegebiet. Bereits in den 90-er Jahren scheiterte die Verwirklichung des Gebiets an dieser Stelle aufgrund rechtlicher Gründe. Nun soll das Projekt realisiert werden! In verschiedenen nicht öffentlichen städtischen Gremien wurde der Bebauungsplan (B-PL) vorgelegt und im Juli öffentlich im Stadtrat von allen Parteien, außer der FWM durchgewunken.

Nach erachten der FWM birgt dieser Plan, trotz im Ortsbeirat von allen Parteien eingebrachter Änderungen, gravierende Beeinträchtigungen für die Alzheimer Bürger, die nicht unkommentiert hingenommen werden sollten.


Problematische Gebäudehöhen


Talseitig ist ein Grüngürtel auf 340 m ü.NN ausgewiesen. Der B-PL setzt eine Gebäudehöhe von maximal 16 m fest. Da diese 16 m jedoch auf drei verschiedene Gelände NN-Höhen bezogen und zusätzlich Abgrabungen geplant sind, können sich Gebäudehöhen bis circa 30 m ergeben. Auch ohne Abgrabungen würden diese Höhen 30 m über dem geplanten Grüngürtel liegen. Hierdurch ergibt sich eine massive Veränderung des Landschaftsbildes, da auf dem Gebiet eine Weiterverarbeitungshalle für die Herstellung von Kartonhülsen und zum anderen eine Aufbereitungshalle für Papierrohstoffe mit den dafür benötigten Altpapierlagern geplant sind.

In der Umweltverträglichkeitsprüfung von 1992 wird festgestellt, dass aufgrund der exponierten Lage und der Prägung des Landschaftsbildes besondere Ansprüche an die Gestaltung der Gebäude und deren Einbindung in die Landschaft gestellt werden. Kuppen gelten als Tabuzonen. Des Weiteren werden technische Bauwerke, wie Silos oder Schornsteine ohne Massen- und Höhenbegrenzung zugelassen.


Flächenversiegelung


Im B-PL wird die gesetzlich maximal zulässige Flächenversiegelung voll ausgeschöpft. Das bedeutet, dass im Gebiet nur wenige Flächen für Anpflanzungen zur Verfügung stehen. Für Alzheim wird dadurch die Frischluftzufuhr beeinträchtigt. Durch Produktionsanlagen können auch Emissionen entstehen. Dies alles kann zu nachhaltigen negativen klimatischen Veränderungen für Alzheim führen, zu denen im Umweltbericht keine Untersuchungen vorliegen.


Wegfall der Wegeverbindung Verlängerung Spurzemer Kreuzweg zur L 52 nach Polch/Kehrig


Das geplante Gebiet entsteht unmittelbar hinter dem „Wasserbassin“. Der bisher stark durch Landwirte, Spaziergänger und Radtourismus genutzte Weg wird durch die Überplanung des Gebiets gekappt und nicht wieder hergestellt. Die Forderung des Ortsbeirats eine alternative Verbindung herzustellen wurde zwar aufgenommen, aber ohne Rechtsverbindlichkeit!!!! Wer trägt hierfür die Verantwortung und wann soll dieser Weg hergestellt werden?


FWM fordert für Alzheim unter anderen


-Eine rechtsverbindliche Zusage für den geforderten Weg hoch zur L 52 – Polcher Straße!

-Die Sichtbeeinträchtigung der Gebäude durch eine eventuelle zweite Eingrünung in Höhe der bestehenden alten Straße abzumildern und eine maximale von 360 m ü.NN!

-Die Versiegelung des Gebiets nicht maximal auszuschöpfen und auch innerhalb des Plangebiets möglichst viel Grünflächen einzuplanen!

-Ein regelmäßiges Umweltmonitoring!

Pressemitteilung FWM-Fraktion

im Mayener Stadtrat

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