Bürgerinitiative wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen in Erpel

Interessengemeinschaftlässt nicht locker

Erpel. Vor Kurzem übergab die Bürgerinitiative (BI) Erpel 74 Listen mit 310 Unterschriften an Cilly Adenauer mit dem Hinweis, dass die Unterschriftensammlung weiter andauert, und somit weitere Unterschriften innerhalb der Frist (bis Donnerstag, 20. Juli) nachgereicht werden können. Der Ortsgemeinderat Erpel hatte sowohl in seiner Hauptausschusssitzung vom 21. Juni als auch in seiner Sitzung vom 27. Juni das Bürgerbegehren „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Erpel (WKB)“ mehrheitlich für unzulässig erklärt.

Grundlage für diese Entscheidung war offensichtlich die Aussage einer, von der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragte Kanzlei für Verwaltungsrecht. Die Kanzlei stützte ihre Aussage auf eine veraltete und nicht mehr aktuelle Fassung der Gemeindeordnung.

Nochmals zur Begründung

des Bürgerbegehrens

Der Ortsgemeinderat Erpel hat am 20. März die Ausbaubeitragssatzung über wiederkehrende Beiträge beschlossen. Abrechnungseinheiten sind jeweils die Ortslage Erpel und der Ortsteil Orsberg, mit der Folge, dass jeder Grundstückseigentümer/dinglich Nutzungsberechtigter die Investitionsaufwendungen für eine Straße in seiner entsprechenden Abrechnungseinheit anteilig mitzufinanzieren hat.

Der Gemeindebeitragsanteil beträgt nach der neuen Satzung lediglich 30 Prozent (Ortslage Erpel) bzw. 25 Prozent (Orsberg), sollte jedoch angemessen dem Anteil des Durchgangsverkehrs angepasst werden. Die Ausbaubeitragssatzung führt dazu, dass ein höherer Kostenanteil von den Bürgern über Beiträge finanziert werden muss als bisher. Gemäß der Satzung zur Verschonung von Abrechnungsgebieten werden bestimmte Grundstücke ab 1. Januar, für die bereits Einmalbeiträge gezahlt wurden, nicht beitragspflichtig. Vorgesehen ist ein Verschonungszeitraum von 15 Jahren (zulässig 20 Jahre), obwohl die Straßen tatsächlich erst nach 30 oder 40 Jahren erneuerungsbedürftig sein können. Das System der wiederkehrenden Beiträge trägt diesem Umstand nicht Rechnung. Sportplätze, Freibäder, Festplätze, Campingplätze und Friedhöfe werden nur mit 50 Prozent der Grundstücksfläche und ohne Vollgeschosszuschlag veranlagt (§ 6 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 6). Während bei Einfamilienhäusern jeder Quadratmeter Grundstücksfläche mit 1,50 qm veranlagt wird, sind es bei den privilegierten – meist öffentlichen – Einrichtungen nur 0,50 qm. Auf diese Beitragsermäßigung i. H. v. 66,6 Prozent zulasten der Bürger sollte verzichtet werden. Dies gilt erst recht, wenn die Gemeinde nicht die Möglichkeit ausschöpft, je nach Anteil des Durchgangsverkehrs ihre Höhe des Gemeindebeitragsanteils zwischen 20 und 70 Prozent festzulegen.

Antragt der BI

Aus diesem Grund beantragt die BI, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Erpel/Orsberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird: „Lehnen Sie die Einführung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen sowie die Verschonung von Abrechnungsgebieten, wie sie der Ortsgemeinderat Erpel durch Beschlüsse der entsprechenden Satzungen vom 20. März vorgesehen hat (Gemeindeanteil 25 Prozent/30 Prozent, Verschonung 15 Jahre, Privilegierung von Sportplätzen, Freibad, Festplätzen, Campingplätzen und Friedhof) ab?“

Ein Ratsmitglied des Ortsgemeinderates bemängelte in seinem Leserbrief vom 28. Juni (Rhein-Zeitung), dass bezüglich des für unzulässig erklärten Bürgerbegehrens bei Einreichung lediglich 355 gültige Unterschriften beigefügt waren und nicht 430. Richtig ist, dass 430 Unterschriften der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegt wurden!! Er ist auch der Meinung, dass diese 430 Unterschriften nicht „den Wählerwillen“ repräsentieren, sondern allenfalls den Willen einer Minderheit der Wähler. Da fragt sich die BI, warum der Ortsgemeinderat dann nicht den Mut hat, generell einen Bürgerentscheid zu initiieren, welcher die Wahl dem Bürger eröffnet, zwischen zwei Abrechnungssystemen (Einmalbeitrag/WKB) zu wählen und so den Willen der Mehrheit der Bürger/ - innen abzufragen.

Selbstverständlich sammelt die BI bis Donnerstag, 20. Juli weiterhin Unterschriften, die nachgereicht werden können und den Willen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln sollen. Bürgerinnen und Bürger, die urlaubsbedingt noch nicht die Möglichkeit hatten mit ihrer Unterschrift ihren Willen kundzutun, haben noch bis Donnerstag, 20. Juli Gelegenheit dazu. Unterschriftenlisten liegen in den Erpeler Geschäften und im Imbiss von Elvira Mereien aus.

Bürgerinnen und Bürger, die die Arbeit der BI nicht nur mit ihrer Unterschrift unterstützen möchten, haben die Möglichkeit dies durch eine Geldzuwendung zu tun. Dafür wurde folgendes Konto eingerichtet: Bürgerinitiative WKB, DE77 5745 0120 0130 7123 26, Sparkasse Unkel.

Nach Abzug aller Kosten für dieses Bürgerbegehren wird ein evtl. noch vorhandenes Plus zweckgebunden für ein soziales Projekt in Erpel und/oder Orsberg zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung

Bürgerinitiative

wiederkehrende Beiträge