Hochwasserschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Jeder muss sich schützen, so gut er kann

Workshop unter Mitwirkung der Öffentlichkeit in der Vinxtbachhalle

31.07.2017 - 15:39

Waldorf. „Spätestens nach der Starkregenereignissen im Herbst 2015 im Brohltal ist man auch anderenorts hellhörig geworden, wenn es um ein Hochwasserschutzkonzept geht“, stellte Bürgermeister Bernd Weidenbach bei der Begrüßung zum Workshop in der Vinxtbachhalle in Waldorf fest. „Hat man in der Vergangenheit von Hochwasser in der Ver-bandsgemeinde Bad Breisig gesprochen, galt dies in der Regel nur für die Ortslagen Bad Niederbreisig und Brohl“, so der Bürgermeister. Nach den verheerenden Schäden anlässlich der vorgenannten Starkregenereignisse im Brohltal habe man sich darüber hinaus mehr mit dem Problem befasst und die Verbandsgemeinde habe erste Maßnahmen ergriffen. Eines der Hauptthemen sei dabei, wie man die Wohnbebauung der Ortslagen zum Außenbereich hin mehr abschirmen könne. In einer ersten Bestandsaufnahme habe man dabei Schwachstellen bereits erfasst. Die Verbandsgemeinde sei bestrebt, die Bürger mehr zu diesem Thema zu sensibilisieren. Weidenbach wies darauf hin, dass das Land Rheinland-Pfalz ein Programm zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen aufgelegt habe und der Verbandsgemeinderat Bad Breisig beschlossen habe, ein Hochwasserschutzkonzept aufzustellen.

Mit der Planung sei das Stadtplanungs- und Ingenieurbüro Faßbender-Weber-Ingenieure PartGmbH aus Brohl-Lützing beauftragt worden, für das der geschäftsführende Gesellschafter, Dipl.-Ingenieur (FH) Michael Faßbender und seine Mitarbeiterin, Frau Hansen, die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aufnahmen. Bürgermeister Weidenbach freute sich, dass das Land eine Förderzusage erteilt habe.

Ministerialrat Ralf Schernikau vom Umweltministerium Rheinland-Pfalz, der hier für den Hochwasserschutz zuständig ist, ging auf verschiedene Hochwasserereignisse im Landes Rheinland-Pfalz (RLP) ein. So erinnerte er an das Starkregenereignis vom 20.9.2014 im Donnersbergkreis, wo insgesamt 14 Ortschaften betroffen waren und Schäden in Höhe von rd. 10 Mio. Euro verzeichnet wurden. Auch auf die Ereignisse von 2016 auf der Grafschaft (Überlauf des Regenrückhaltebeckens oberhalb von Nierendorf) ging er ein.

„Starkregenereignisse können überall auftreten. Es sind keine exakten Vorhersagen möglich“, so Schernikau. Meist sei die Kanalisation überfordert, die zwar auf bestimmte Ereignisse ausgelegt, durch den plötzlichen Starkregen jedoch überfordert sei.

Er stellte fest, dass in den meisten Regionen die Zunahme der Häufigkeit und der Intensität der starken Niederschläge zu schaffen mache. Dabei wies er auf verschiedene Ereignisse bundesweit hin. „Hochwasser wird erst dadurch zur Katastrophe mit hohem Schaden, weil der Mensch ohne Rücksicht in den Rückhaltebereich der Gewässer gebaut hat. Hochwasser kann man nicht verhindern, aber durch Maßnahmen (Rückhaltungen, Gewässerrenaturierungen etc.) kann man es abmindern“, ist sich Schernikau sicher. Doch auch Rückhaltebecken seien nur für bestimmte Abflussmengen dimensioniert, die bei einem größeren Hochwasserereignis überströmt würden. Auch technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Mauern und Dämme können nur bestimmte Sicherheiten bieten. Ministerialrat Schernikau führte aus, dass man sich auf Hochwasser vorbereiten könne. Hierzu führte er verschiedene Maßnahmen an:

- Bauleitplanung optimieren bzw. anpassen

- natürliche Wasserrückhaltung

- Sicherstellung der Ver- und Entsorgung

- Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz vorbereiten

- Weg frei halten für das Wasser

(Rückstau an Brücken und Engstellen)

- weit genug vor den Ortschaften Steinschüttungen und Baumstämme zur Regulierung der Fließgeschwindigkeit anbringen. Auch wies Ministerialrat Schernikau auf den § 5 Abs. 2 WHG hin, wonach jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet sei, sich im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Dabei erläuterte er verschiedene private Vorsorgemaßnahmen von Verhaltensregeln bis hin zu technischen Schutzmaßnahmen im und am eigenen Haus (Objektschutz) sowie den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Das Land könne nur in den Fällen helfend eingreifen, wo der Abschluss einer Elementarschadenversicherung nicht möglich sei. Auch ein Hinweis auf die Elementarschadenskampagne des Landes RLP durfte dabei nicht fehlen. Ralf Schernikau umriss das örtliche Hochwasserkonzept wie folgt: Ziel: Festlegung und Umsetzung konkreter Maßnahmen; Ergebnis: Liste mit umzusetzenden Maßnahmen.

Diese gelte es, dann abzuarbeiten. Dipl.-Ing. Michael Faßbender erläuterte das geplante Hochwasserschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bad Breisig. „Wir befinden uns derzeit in den ersten Stufen des Konzeptes (Sammelphase).

Alle Anregungen werden zusammengetragen und finden sich in einem Konzept wieder“, erklärte Faßbender, der sodann auch die Einzugsgebiete der drei in der Verbandsgemeinde Bad Breisig vorhandenen Bäche erläuterte (Brohlbach - Gewässer II. Ordnung-, Vinxtbach und Frankenbach - Gewässer III. Ordnung-).

Faßbender wies dabei auf die Hochwasserentstehung hin. „Vorhersagen können als Warnung verstanden werden. Wo sie jedoch punktgenau hinkommen, kann niemand vorhersagen“, stellte er fest. Bedingt durch die Tallagen könne man insbesondere im oberen Bereich Rückhaltungen anlegen und dadurch eine Abmilderung erreichen. Verschiedene Schwachstellen in den einzelnen Orten wurden aufgezeigt und dabei festgestellt, dass die Außengebietsentwässerung die größten Sorgen bereitet. Faßbender: „Sie sind jetzt gefragt: Wo gibt es aus Ihrer Sicht Probleme infolge von Starkregenereignissen? Bereitet evtl. die landwirtschaftliche Nutzung Probleme?“

Sowohl in direkt gestellten Fragen wie auch auf Hinweiskärtchen konnten dann die interessierten Besucher des Workshops ihre Fragen stellen und Hinweise geben.

Schließlich dankte Bürgermeister Weidenbach allen Teilnehmern für das gezeigte Interesse und wies darauf hin, dass weitere Veranstaltungen folgen werden u. a. auch im Hinblick auf das Rhein-Hochwasser.

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