Windkraft Dedenbach

Kreis weistFWG-Kritik zurück

Dedenbach/Königsfeld. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist die Kritik der Freien Wählergruppe (FWG) Brohltal am Prüfverfahren von drei Windrädern in der Gemarkung Dedenbach zurück.

Zur Klarstellung: Es gilt ein zweistufiges Verfahren. Stufe eins ist das raumordnerische Verfahren durch die Untere Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung, das ausschließlich die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des regionalen Raumordnungsplans prüft.

Stufe zwei ist dann das eigentliche und umfassende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das unter anderem den Natur- und Artenschutz (z.B. Horststandorte), Schallemissionen sowie das Baurecht untersucht. Dieses eigentliche Genehmigungsverfahren ist noch nicht beantragt. Erst bei diesem Verfahren müssen detailgenaue und parzellenscharfe Planunterlagen vorliegen.

Die antragstellende Firma hat die Standorte der geplanten Anlagen kurz vor Einleitung des raumordnerischen Verfahrens geändert. Hierbei handelt es sich um örtliche Verschiebungen, die dazu führen, dass die Standorte teilweise auf anderen Parzellen als ursprünglich beantragt liegen. Hierauf wurde in den Antragsunterlagen ausdrücklich hingewiesen. Es wäre unverhältnismäßig gewesen, die bereits vollständig vorliegenden Untersuchungen und Gutachten umfangreich an die neue Lage anzupassen, da dies für die raumordnerische Beurteilung durch die Kreisverwaltung ohne Belang ist.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat die Rechts- und Verfahrensauffassung der Kreisverwaltung bestätigt. Dies ist der FWG auch bekannt.

Das Windkraftvorhaben in der Gemeinde Dedenbach ist in der Verbandsgemeinde Brohltal umstritten. Unzutreffend ist die Behauptung der FWG, das Raumordnungsverfahren habe die Aufgabe, in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben zu schaffen. Vielmehr geht es hierbei ausschließlich um die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten. Im zurzeit laufenden Raumordnungsverfahren gibt es mehr als 150 Einwendungen von Bürgern, Kommunen, Umweltverbänden und Fachbehörden. Die Prüfung dieser Einwendungen wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.

Pressemeldung

der Kreisverwaltung Ahrweiler