Kreistagssitzung: Abschließende Einwohnerfragestunde bleibt ungenutzt

Kreistag uneinig bei derVerteilung der Integrationspauschale

Kreistag uneinig bei der
Verteilung der Integrationspauschale

Zeynep Begen ist Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mayen-Koblenz. Ihren Tätigkeitsbericht nahm der Kreistag dankend zur Kenntnis.WEC

Koblenz. Zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr kam am 20. März der Kreistag Mayen-Koblenz zusammen, um eine Tagesordnung von dreizehn Punkten im öffentlichen Teil abzuarbeiten.

Mitteilungen der Verwaltung: Die Fraktionen von CDU, SPD, FWG, FDP und AfD hatten aus aktuellem Anlass eine gemeinsame Erklärung gegen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung abgegeben. Die Grünen mochten sich einer gemeinsamen Erklärung mit der AfD nicht anschließen und haben eine sinngemäße eigene Form gewählt. Seit dem 31. Januar ist ein überarbeiteter Internetauftritt des Kreises online. Der Haushaltsplan 2017 wurde genehmigt und die Versendung von circa 70.000 Abfallgebührenbescheiden am 24. März angekündigt.

Tätigkeitsbericht Migrationsbeirat: Zu den vom Kreistag gebildeten Ausschüssen und Gremien gehört auch der Beirat für Migration und Integration (BMI). Dessen Vorsitzende ist jetzt bereits in der zweiten Wahlperiode Zeynep Begen. Ihren Bericht über die abgelaufenen Geschäftsjahre 2015 und 2016 nahm der Kreistag zur Kenntnis und dankte für die geleistete Arbeit. Sowohl Frau Begen als auch ein weiteres Mitglied des Beirates wurden Anfang 2015 in den Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte Migration und Integration (AGARP) in Rheinland-Pfalz gewählt. Die Arbeitsgemeinschaft vernetzt die Arbeit der gebildeten BMI und beteiligt sich an von ihnen initiierten Aktionen oder Vorträgen. Mitte 2015 ging auf der Homepage des Landkreises der digitale Willkommensatlas für die neuen Mitbürger des Landkreises MYK an den Start. Die Ziele des neuen Abfallkonzeptes wurden dabei beispielsweise auf Initiative des Beirates in vielen Fremdsprachen vermittelt. Eine schon traditionelle Veranstaltung ist das vom BMI veranstaltete Fastenbrechen, bei dem in Andernach etwa 200 Gäste teilnahmen und im vergangenen Jahr in Weißenthurm knapp 600 Gäste. Diese Veranstaltung stellte und stellt für die ehrenamtlich Tätigen und natürlich für die Vorsitzende des BMI die jährlich größte Herausforderung dar. Mit dem bescheidenen, aber immerhin akzeptablen zur Verfügung gestellten finanziellen Budget unterstützt der BMI zahlreiche Veranstaltungen im Kreisgebiet. „Eine solche Bereitschaft zur finanziellen Ausstattung eines solchen Beirates ist bei Weitem nicht oft im Bundesgebiet gegeben“, weiß Frau Begen zu berichten und ist dafür, sowie das jederzeit „offene Ohr“ des Landrates für die Anliegen des Beirates sehr dankbar. Frau Begens Dank richtete sich ebenso an die im Kreistag vertretenen Fraktionen. Der Dank an den Beirat für die geleistete Arbeit der vergangenen zwei Jahre wurde von allen Fraktionsvorsitzenden ausgesprochen. Auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Achim Hütten nach einer spürbaren Verschärfung der Tonart zwischen Deutschen und türkischstämmigen Mitbürgern nach den Vorfällen der vergangenen Wochen musste Frau Begen mit „Ja, leider ...“, antworten.

Eingegangene Verträge: Einmal jährlich ist die Kreisverwaltung verpflichtet, den Kreistag öffentlich über eingegangene Verträge mit seinen Mitgliedern zu unterrichten. Mehrfach trat dabei die Kanzlei Martini-Mogg-Vogt aus Koblenz in Erscheinung, bei der der CDU-Fraktionsvorsitzende Georg Moesta als Rechtsanwalt tätig ist. Zwei umfangreiche Verträge ging die Kreisverwaltung ein mit dem Architekten- und Ingenieurbüro Rumpf, das vom Kreistagsmitglied Mechthild Heil gemeinsam mit ihrem Bruder seit 1999 geleitet wird.

Verteilung der

Integrationspauschale

Die sogenannte Integrationspauschale umfasst drei Mal bundesweit zwei Milliarden Euro, die der Bund den Ländern in den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung stellt. Davon entfallen je 96 Millionen Euro auf das Land Rheinland-Pfalz. Ein Drittel der dem Land zustehenden Mittel erhalten die Kommunen, also 96 Millionen Euro und diese voll in 2016. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen. Der Landkreis MYK erhielt somit 5,22 Prozent oder rund fünf Millionen Euro und muss die ihm angeschlossenen Kommunen an der Entlastung beteiligen. Dabei darf der Kreis maximal die Hälfte des erhaltenen Gesamtbetrages für sich beanspruchen, was in der vorgeschlagenen Verteilung der Verwaltung auch voll ausgeschöpft wurde. Bei der weiteren Verteilung der zweiten Hälfte auf die Kommunen erhalten große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt - wie in diesem Fall Andernach und Mayen - über einen Berechnungsschlüssel eine besondere Berücksichtigung. Die Verteilung auf die Kommunen ist nicht zwingend an die Einwohnerzahl gebunden, wenn besondere Umstände vorliegen. Zur Verteilung der Integrationspauschale zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen hatte die Kreisverwaltung eine Berechnung vorgelegt, die im zweiten Teil auch die Verteilung innerhalb der angeschlossenen Verbandsgemeinden regelte. Dazu lag zur Sitzung ein Antrag der christdemokratischen Fraktion vor, die die Verteilung innerhalb der Verbandsgemeinden diesen selbst überlassen möchte und den angeschlossenen Kommunen, ohne jedoch den Grundsatz der Hälftigkeit zu verletzen. All diese Vorschläge und Verteilungsmodi waren innerhalb der Fraktionen des Kreistages unstrittig, nicht aber die Zielrichtung eines Antrages der FDP-Fraktion. Aufgrund eines aktuellen Problems der Unterbringung von Flüchtlingen zwischen der Verbandsgemeinde Vordereifel und der Stadt Mayen stellte die FDP-Fraktion folgenden ergänzenden Antrag zur Verteilung der Integrationspauschale: „Werden von Städten und Verbandsgemeinden Asylbewerber nicht in der eigenen Gebietskörperschaft untergebracht, sondern einer dem Landkreis zugehörigen anderen Stadt/Verbandsgemeinde, so ist dieser ein Ausgleich zu zahlen. Der Ausgleich ermittelt sich aus der zugewiesenen Zahlung an die Stadt/Verbandsgemeinde unter Aufschlüsselung auf die Pro-Kopf-Zahl der zugewiesenen Asylbewerber.“ Begründet wurde der Antrag vom FDP-Fraktionsvorsitzenden Ekkehard Raab damit, dass eine solche Vorgehensweise nicht im Sinne einer örtlichen Zuweisung von Asylbewerbern sein kann. Ein in diese Richtung zielendes Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Mayen lag dem Kreistag ebenfalls vor. Darin versichert Herr Treis, der auch Mitglied des Kreistages ist, dass die Verbandsgemeinde Vordereifel nachweislich 98 der ihr zugewiesenen Asylsuchenden im Stadtgebiet Mayen untergebracht hat. Die Wohnungskosten werden zwar von der Verbandsgemeinde getragen, nicht aber die Nutzung städtischer Einrichtungen wie beispielsweise Kindergärten. Eine Verteilung anhand der Einwohnerzahlen sei daher nicht gerechtfertigt. Die Diskussion über das Für und Wider war angeregt, wobei von der SPD-Fraktion Martina Luig-Kaspari auch als Beigeordnete der Stadt Mayen deren Sicht besonders begründete und Herbert Keifenheim aus der Verbandsgemeinde Vordereifel eine gegenteilige Ansicht äußerte. Letztlich setzten sich die Befürworter des FDP-Antrages mit 25 Ja-Stimmen bei 19 Ablehnungen durch. Die beiden Mayener Angehörigen der CDU-Fraktion stimmten dabei mit ihrer Fraktion gegen den FDP-Antrag.

Förderung der Breitbandinfrastruktur beantragt

Der Landkreis hatte eine Förderung zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur beantragt. Weil dabei nicht genügend Wertungspunkte erzielt wurden waren Nachbesserungen erforderlich. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Dennoch musste sich der Kreis verpflichten, die Bauvorhaben bis Ende 2018 abzuschließen. Eine Beauftragung in der nächsten Kreistagssitzung würde wertvolle Zeit verschenken. Der Kreistag ermächtigte daher den Kreisausschuss, über die Vergaben zu entscheiden.

Ultranet: Die Netzbetreiber Amprion und TransnetBW beabsichtigen bis 2019 eine bestehende Wechselstromtrasse auf 340 Kilometer mit einer Hochspannungsgleichstromleitung auszubauen, wobei die vorhandenen Masten gleichzeitig genutzt werden. Gleich- und Wechselstrom sollen den Aussagen der Grünen zufolge weltweit noch nie gleichzeitig auf einem Strommast betrieben worden sein und mit dem Projekt Ultranet bis zu zehn Metern an die Wohnbebauung der Gemeinde Urbar heranreichen. Um gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen verlangten die Grünen in einem Resolutionsentwurf eine Erdverkabelung. Weil die Kreisverwaltung bereits mehrfach Auskünfte bei der Bundesnetzagentur zu der Thematik Ultranet angefordert hatte, vertagte der Kreistag mit großer Mehrheit die Befassung mit der Resolution bis der Kreis im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Stellungnahme aufgefordert wird.

Abfallwirtschaft: Der Kreis hatte zum 1. Januar 2016 sein Abfallwirtschaftssystem komplett umgestellt und trotz allgemein positiven Erfahrungen einige Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung noch in 2016 beschlossen. Es ging dabei im Wesentlichen um die Entsorgung des Rasen- und Grünschnitts großer Grundstücke. Daraus resultierend waren auch Anpassungen der Abfallgebührensatzung erforderlich, um den Grundstückseigentümern länger Zeit zu belassen, ihre Biotonnen neueren Möglichkeiten anzupassen. Ab dem 1. Juli 2017 soll jedoch auch dieser Tonnentausch kostenpflichtig werden. Die Änderungen wurden ohne große Aussprache mit deutlichen Mehrheiten beschlossen. Eine Stunde und zwanzig Minuten dauerte die Kreistagssitzung im öffentlichen Teil und das nicht nur, weil die abschließende Einwohnerfragestunde ungenutzt verstrich.