Einigkeit im Neuwieder Kreistag

Landkreis Neuwied ist sauerüber die Abstufung von Straßen

Neuwied. „Das Thema klingt wenig spannend, doch ist es ein Problem von größter Bedeutung und Brisanz“. So leitete Michael Christ (CDU) als Sprecher aller Fraktionen eine Beschlussvorlage ein, in der es um die Abstufung von Landesstraßen zu Kreisstraßen und Kreisstraßen zu Gemeindestraßen geht. Gemeinsam verfassten alle politischen Parteien des Kreistags eine Resolution, die direkt an die Landesregierung gerichtet ist. „Hier versucht das Land, sich der Verantwortlichkeit zu entziehen“, kritisierte Michael Christ. In Rheinland-Pfalz ist die Funktion von Kreisstraße in Paragraf drei des Landesstraßengesetzes geregelt. Danach sind Kreisstraßen jene, die dem Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten oder dem Anschluss der Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen. Eine Umstufung einer Kreisstraße in die entsprechende Straßengruppe hat dann zu erfolgen, wenn sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert hat, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingestuft ist oder überwiegende Gründe des Gemeinwohls vorliegen.

Nun hat das OVG Koblenz im sogenannten „Alsheimer Urteil“ entschieden, dass es ausreicht, dass die Hauptortslage über eine klassifizierte Straßenanbindung (Kreisstraße) verfügt. Aufgrund dieser Situation beanstandet der Rechnungshof seitdem konsequent Fördermaßnahmen des Landes, die nicht diesen Vorgaben entsprechen. „Diese Gesetzauslegung bringt für die Kommunen erhebliche Probleme mit sich“, unterstrich Michael Christ.

Denn dadurch, dass nur noch die Hauptortslagen an das klassifizierte Straßennetz angebunden werden, wird eine Vielzahl von Kreisstraßen im Weg der Abstufung auf die Ortsgemeinden übertragen. Hierbei entsteht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn je kleinteiliger eine Verbandsgemeinde strukturiert ist, umso häufiger werden in kleinen Ortsgemeinden Hauptortslagen über eine klassifizierte Straße erschlossen, wohingegen Kommunen, die im Sinne des Landes Rheinland-Pfalz größere Strukturen gebildet haben, mit einer Vielzahl von Anbindungen durch diese Definition unter den Abstufungstatbestand fallen und somit erhebliche Nachteile erleiden.

Der Kreistag verweist auf eine ähnliche Situation in Hessen. Hier wurde von der Landesregierung allerdings eine Gesetzesänderung durchgeführt, sodass mit einer Ergänzung im Gesetzestext „von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen“ eine Situation entstanden ist, die den früheren, über Jahrzehnte geltenden Rechtsanwendungszustand wiederherstellt. „Der schlechte Zustand der klassifizierten Straßen stellt seit vielen Jahren ein zentrales Problemfeld im Land dar. Viele Bürgerinnen und Bürger monieren den schlechten Straßenzustand und erwarten vom zuständigen politischen Träger deutliche und nachhaltige Verbesserungen. Durch die nunmehr offensichtlich große Welle von Abstufungen, aufgrund der neuen Rechtsauslegung drängt sich der Verdacht auf, dass seitens des Landes eine sehr kostenintensive Aufgabe erneut in den kommunalen Bereich verlagert werden soll“, heißt es in der Resolution.

Sie endet mit der klaren Aufforderung des Landkreis Neuwied an das Land, das Landesstraßengesetz so anzupassen, dass die Trägerschaft der klassifizierten Straßen unverändert bei den bisherigen Straßenbaulastträgern verbleiben kann.