Ausweisung eines Sanierungsgebietes in der Ortslage Müllenbach

Leerständen entgegenwirken, Wohnstandort stärken

Müllenbach. Die Ortsgemeinde Müllenbach denkt darüber nach, ein Sanierungsgebiet innerhalb der Ortslage Müllenbach auszuweisen. Ziel für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist unter anderem, Leerständen im Ort entgegenzuwirken sowie den Ort als Wohnstandort zu stärken.

Die Eigentümer der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke haben die Möglichkeit, bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung die angefallenen Aufwendungen für diese Maßnahmen steuerlich abzusetzen. Bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude können im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu neun Prozent vom einkommenssteuerpflichtigen Einkommen, wie Sonderausgaben abgezogen werden (somit zehn Jahre mal neun Prozent gleich 90 Prozent). Das heißt bei Aufwendungen von 100.000 Euro werden zehn Jahre lang jeweils 9.000 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.

Dies können insbesondere die Durchführung von energetischen Sanierungen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit in Gebäuden sein. Die laufende Instandhaltung eines Gebäudes oder Abrisskosten von Gebäuden fallen nicht darunter. Auch erfolgt keine Förderung dieser Maßnahmen. Die angefallenen Kosten können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nach Durchführung der Sanierung durch eine auf Antrag auszustellende Bescheinigung durch die Verbandsgemeinde beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eigenleistungen können jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Da die Ausweisung eines Sanierungsgebietes auch mit Kosten für die Ortsgemeinde verbunden ist, hat der Ortsgemeinderat Müllenbach beschlossen, zunächst die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger für die Ausweisung eines solchen Sanierungsgebietes abzufragen. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, bis Ende dieses Monats Ortsbürgermeister Andreas Klotz mitzuteilen, ob die Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Absetzung von Kosten für die Sanierung von Gebäuden in Anspruch genommen wird.

Andreas Klotz, Ortsbürgermeister