Der Mendiger Stadtrat beschloss den Bebauungsplan „Im Reipental - Lagerplatz Firma Horbo“ als Satzung
Mike Jochem als neues Ratsmitglied verpflichtet
Mendig. Mit Schreiben vom 24.01.2018 hatte das langjährige Stadtratsmitglied Theo Winkel sein Mandat als Mitglied des Stadtrats Mendig aus persönlichen Gründen zum 01.02.2018 niedergelegt. Herr Winkel war Mitglied der CDU-Fraktion. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen 2014 rückt Mike Jochem, wohnhaft Pappelweg 26 in Mendig in den Stadtrat nach. Mit Schreiben vom 14.02.2018 nahm Mike Jochem (CDU) sein Mandat an. Im Rahmen der Stadtratssitzung am Dienstag, dem 27.02.2018 verpflichtete Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel das neue Ratsmitglied durch Handschlag. Dabei wies er Mike Jochem auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Schweige- und Treuepflicht hin.
Da Theo Winkel auch seine Ämter als stellvertretendes Mitglied im Bau- und Vergabeausschuss, stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss und stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss des Stadtrats Mendig niedergelegt hatte, wählten die Stadtratsmitglieder ebenfalls Mike Jochem als Nachfolger für die vorgenannten Ämter.
Bebauungsplan „Im Reipental - Lagerplatz Firma Horbo“
Sodann befasste der Stadtrat sich mit dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Reipental - Lagerplatz Firma Horbo“. Nachdem eine Mitarbeiterin vom Ing.-Büro Karst aus Nörtershausen das Projekt ausführlich erläutert hatte, votierte der Stadtrat mit Stimmenmehrheit für einen Durchführungsvertrag zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Reipental – Lagerplatz Firma HORBO“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Stadt Mendig (vertreten durch den Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel) und dem Vorhabenträger (Horbo GmbH, vertreten durch Herrn Rudolf Stein).
Weiterhin beschloss der Stadtrat den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens und den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Im Reipental - Lagerplatz Firma Horbo“ (Planurkunde inkl. Textfestsetzungen sowie Vorhaben- und Erschließungsplan) als Satzung. Ein entsprechender Durchführungsvertrag ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Beschluss öffentlich zu machen.
Änderung des Bebauungs- planes „Ober der Hohl“
Zum Abschluss der Stadtratssitzung befassten die Ratsmitglieder sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Hohl“. In der Zeit vom 14.07.2016 bis 28.07.2016 wurde die Öffentlichkeit an den Planungsabsichten der Stadt Mendig beteiligt; in der Zeit vom 14.11.2016 bis 14.12.2016 wurde das Auslegungsverfahren durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.08.2017 beteiligt. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Bei den o.g. Beteiligungen wurde die Planung irrtümlich als 1. Änderung, bzw. 2. Änderung betitelt. Es handelt sich jedoch um die 3. Änderung, was mit dem allen Stadtratsmitgliedern vorliegenden Beschluss sowie im Satzungstext und in der Planurkunde berichtigt wurde. Da es sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Änderung handelte, ist keine erneute Offenlage notwendig. Somit beschloss der Stadtrat einstimmig den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens und den Bebauungsplan „Ober der Hohl - 3. Änderung“ als Satzung. Die Verwaltung wurde gebeten, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen. FRE