Ortsausschuss Niederdrees möchte das Feuerwehrgerätehaus als Lagerplatz haben

Rheinbacher Hauptausschuss wollte keine Entscheidung treffen

Nach einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung wird gesucht

30.03.2017 - 16:30

Rheinbach. Keine Entscheidung traf der Rheinbacher Haupt- und Finanzausschuss zu einem Bürgerantrag, den der Ortsausschuss von Niederdrees gestellt hatte. Er bittet darin darum, das Feuerwehrgerätehaus in Niederdrees für das Lagern verschiedener Ausrüstungsgegenstände zu nutzen, etwa für Bierzeltgarnituren, Zelte, Heizgeräte und Geschirr, die für die diversen Feste in dem Dorf gebraucht würden. Derzeit sei der eingetragene Verein auf die Bereitschaft seiner Mitglieder angewiesen, Teile der Ausrüstung bei sich zu Hause zu verwahren.


Feuerwehrgeschichtliche Sammlung eingelagert


Die Ausschussmitglieder wollen sich die Situation noch einmal selbst vor Ort anschauen, „denn wir befinden uns in einem Zwiespalt“, so Bernd Beißel (CDU). Derzeit ist im Feuerwehrgerätehaus nämlich die feuerwehrgeschichtliche Objektsammlung der Stadt Rheinbach eingelagert, die dann weichen müsste.

Neben kleineren Objekten wie Helme, Kappen, Abzeichen oder Brandhörner seien auch einige Großgeräte vorhanden, so der Erste Beigeordnete Dr. Raffael Knauber. Dazu zählten zwei sehr gut erhaltene Handlöschpumpen sowie eine historische Feuerwehrleiter. Die eingelagerten Exponate würden von den einzelnen Löschgruppen für Ausstellungen und zu Dekorationszwecken genutzt und seien mindestens einmal pro Jahr im Foyer des Rathauses zu sehen. Unter den Fahrzeugen befänden sich unter anderem Feuerwehrpumpen aus dem 18. Jahrhundert bis zur Neuzeit, die einen nicht unerheblichen Wert hätten – nicht nur materiell, sondern auch ideell.

Zudem seien die Fahrzeuge unter erheblichem Aufwand in ehrenamtliche Arbeit restauriert und instand gesetzt worden. Die Objekte dieser Sammlung seien auch nach Auskunft des Stadtarchivars Dietmar Pertz unbedingt erhaltenswert, da sie eindrucksvoll die über 135-jährige Geschichte der Wehr widerspiegelten.


Wichtiges identitätsstiftendes Element


Auch für die Jugendfeuerwehr seien diese Erinnerungsgegenstände, gerade mit ihren technischen Sammelstücken, ein geeignetes Lehrmittel, um die Geschichte des Feuerlöschwesens kennenzulernen. Für die Feuerwehr Rheinbach in ihrer Gesamtheit sei diese Sammlung ein sehr wichtiges identitätsstiftendes Element, so Knauber. Die Sammlungsobjekte würden von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Rheinbach in einem guten Zustand gehalten, aber die Aufbewahrung der Exponate in einer gesicherten und trockenen Halle sei unumgänglich, und das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Niederdrees sei der passende Unterbringungsort für diese Sammlung.

Weil also dieses für die Lagerung der feuerwehrgeschichtlichen Objektsammlung benötigt werde, könne dem Antrag nicht entsprochen werden, begründete Knauber den Vorschlag der Stadtverwaltung, den Antrag abzulehnen. In einem Gespräch mit dem Ortsausschuss-Vorsitzenden Holger Klös habe man nach einer Alternative zur Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses gesucht, aber bislang noch nichts gefunden. Eventuell möglich sei es, neben dem ehemaligen Schulgebäude einen Container aufzustellen. Ursprünglich habe man dabei an einen der Container gedacht, die in Flerzheim für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurden. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Container so mit Schimmel kontaminiert seien, dass selbst eine Nutzung zu Lagerzwecken ausscheide.


Ausschuss war hin- und hergerissen


So war der Ausschuss hin- und hergerissen. Einerseits wolle man die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr nicht erschweren, andererseits auch das ehrenamtliche Engagement des Ortsausschusses nicht behindern. „Wie es im Moment aussieht, müssten wir einen von beiden vor den Kopf stoßen“, so Beißel. Da dies aber eigentlich niemand wolle, schlug er eine Vertagung des Themas vor, damit sich alle noch einmal vor Ort die Sachlage anschauen und eventuell doch noch eine Lösung finden können, die allen Interessen gerecht werde. Dem stimmten alle Ausschussmitglieder zu. JOST

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