Sitzung des Mendiger Verbandsgemeinderats zu Rock am Ring und zur „Ballsportbetonten Klasse“

Rock am Ring 2016 -Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Mendig. Die Gesellschafterversammlung der Eifel Tourismus (ET) GmbH hat bei ihrer letzten Sitzung eine Änderung des Gesellschaftervertrages beschlossen. Erforderlich wurde diese Änderung unter anderem durch den geplanten Beitritt der VG Kaisersesch.

Damit verbunden ist die Übertragung von einem Geschäftsanteil der Verbandsgemeinde Trier-Land auf die Verbandsgemeinde Kaisersesch. Weiter stimmte die Gesellschafterversammlung der ET GmbH einer eventuellen Übertragung von Stammeinlagenanteilen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH an den Landkreis Vulkaneifel vorab zu. Im Zuge der Kommunalreform wurde durch die Fusion im Bereich der neuen Verbandsgemeinde Bitburger-Land und der Verbandsgemeinde Südeifel eine Kapitalherabsetzung in Verbindung mit der Einziehung von Geschäftsanteilen notwendig. Der Verbandsgemeinderat Mendig stimmte in seiner kürzlichen Sitzung der Änderung des Gesellschaftervertrages der Eifel Tourismus (ET) GmbH und den Änderungen zur Gesellschafterliste sowie den Änderungen zu den Stammanteilen der Eifel Tourismus (ET) Gesellschaft mbH zu. Den handelnden Vertretern wurde die Vollmachtbestätigung zur notariellen Beurkundung erteilt.

Weiterhin votierte der VG-Rat einstimmig dafür, den seit vier Jahren amtierenden Schiedsmann Hans-Jürgen Gross, dessen Amtsperiode am 24. Januar 2017 endet, für die Wahlzeit 2017 bis 2022 für den Schiedsamtsbezirk Mendig vorzuschlagen. Der Schiedsmann wird nunmehr vom Direktor des Amtsgerichtes Mayen ernannt.

Pilotprojekt

bringt tolle Resultate

Die Grundschule Mendig war in den Jahren 2010 bis 2014 Pilotschule für das Projekt der „Ballsportbetonten Klasse“, deren Ergebnisse beeindruckende Auswirkungen auf die soziale, motorische und kognitive Entwicklung der teilnehmenden Grundschulkinder zeigte. Die Weiterführung dieser Maßnahme, die nunmehr unter der Bezeichnung „TSS-Sport-AG“ (Tägliche-Sport-Stunde) läuft, ist für die Leitung der Grundschule Mendig von sehr hoher Bedeutung. Bereits im vergangenen Jahr war angekündigt worden, dass das Projekt der täglichen Sportstunde an der Grundschule Mendig im neu angelaufenen Schuljahr 2016/2017 auch auf die zweite Klassenstufe ausgedehnt werden sollte. Nach den vorliegenden Meldezahlen nehmen damit 58 Kinder der Klassenstufe eins und 75 Kinder der Klassenstufe zwei an diesem Projekt teil.

In einer weiteren Sitzung des VG-Rates wurde einstimmig der Übernahme einer Deckungslücke von 2.700 Euro für die Fortführung des Projektes „Ballsportbetonte Klasse“ an der Grundschule Mendig zugestimmt. Seitdem wurden die Hoffnungen auf eine landesweite Ausdehnung der täglichen Sportstunde auf alle Grundschulen und einer alleinigen Kostentragung durch das Land Rheinland-Pfalz bislang noch nicht erfüllt. Das Modell der Finanzierung dieses zusätzlichen Angebots soll für dieses Schuljahr 2016/2017 über vier landesseitig finanzierte Lehrerwochenstunden, über einen Zuschuss von 900 Euro des Landessportbundes erfolgen, wobei die in diesem Jahr verbleibende Finanzierungslücke von 3.900 Euro von der Verbandsgemeinde Mendig übernommen werden müsste.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Übernahme dieser Finanzierungslücke von 3.900 Euro zur Fortführung des TSS-Sport-AG (Tägliche-Sport-Stunde Projekt an der Grundschule Mendig für das Schuljahr 2016/2017) zu. Der hierdurch im Haushaltsjahr 2016 entstehenden überplanmäßigen Ausgabe von 1.950 Euro wurde ebenfalls - einstimmig - zugestimmt. Die für das kommende Haushaltsjahr 2017 erforderlichen Haushaltsmittel von 1.950 Euro sollen in den Haushaltsplan 2017 eingestellt werden.

Zum Thema „Rock am Ring 2016“ verlas VG-Bürgermeister Jörg Lempertz ein unter anderem auch an ihn gerichtetes Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz, in dem es unter anderem heißt: „Aufgrund einer anonymen Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz geprüft, ob gegen die Veranstalter des Festivals ‚Rock am Ring‘ oder Verantwortliche der zuständigen Genehmigungsbehörde Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufzunehmen sind. Dies ist nach den hier bisher bekannten Umständen nicht der Fall. Die Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen einschließlich des Sicherheitskonzepts und des ‚Alarmplans Unwetter‘ hat keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen ergeben. Es bestehen weder Anhaltspunkte dafür, dass das Sicherheitskonzept unzulänglich gewesen ist, noch dafür, dass die Verantwortlichen, die danach erforderlichen Maßnahmen bei dem am ersten Festivaltag eingetretenen Unwetter nicht eingehalten oder die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes nicht ausreichend beachtet haben. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass Veranstaltungsbesucher im Fall einer Warnung vor einem drohenden Unwetter auch selbst eine Verantwortung dafür tragen, sich drohenden Gefahren zu entziehen, soweit dies nach den Umständen der Veranstaltung möglich ist. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde Sorgfaltspflichtverletzungen zur Last zu legen sind, die den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen.“

„Der Flugplatz Mendig ist

als Veranstaltungsort geeignet“

Der VG-Bürgermeister dankte in diesem Zusammenhang allen, die bei dem Unwetter während des Rockfestivals geholfen haben, mit den Worten: „Damit ist bestätigt, dass wir uns richtig verhalten haben. Sie alle haben bewiesen, dass der Flugplatz Mendig als Veranstaltungsort absolut geeignet ist.“