Gemeinderat Thür bringt Kinderbetreuung im Dorfgemeinschaftshaus auf den Weg

Thorsten Fuhrmann wurdeals neues Ratsmitglied vereidigt

Thorsten Fuhrmann wurde
als neues Ratsmitglied vereidigt

Um den Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken, bekommt der Thürer Kindergarten einen Anbau mit entsprechenden Nebenräumen. (Entwurf: Bauamt VG Mendig).

Thorsten Fuhrmann wurde
als neues Ratsmitglied vereidigt

Ortsbürgermeister Rainer Hilger verpflichtet das neue Ratsmitglied Thorsten Fuhrmann per Handschlag. -FRE-

Thür. Da das Thürer Gemeinderatsmitglied Eva Maria Gilberg -leider viel zu früh- am 01.10.2017 plötzlich verstarb, wählte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Februar Thorsten Fuhrmann, wohnhaft in Thür, Rampenstraße 37. Ortsbürgermeister Rainer Hilger verpflichtete das neue Ratsmitglied Thorsten Fuhrmann per Handschlag und wies ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.

Frau Gilberg war auch Mitglied des Kulturausschusses, sodass auch hier ein neues Mitglied gewählt werden musste. Nachdem die SPD für dieses Amt Oskar Dreiser vorgeschlagen hatte, wurde dieser in öffentlicher Abstimmung einstimmig gewählt. Um den Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken, soll an den Thürer Kindergarten ein Anbau mit entsprechenden Nebenräumen erfolgen. Der von der VG-Verwaltung Mendig gefertigte Vorentwurf zur Planung wurde in der Sitzung von Frank Kaschner (Bauamt) vorgestellt. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 450.000 Euro werden vom Land mit ca. 180.000 bezuschusst.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigte Ortsbürgermeister Rainer Hilger, zur Konkretisierung der Planung weitere Abstimmungsgespräche mit der Kindergartenleitung und der Förderstelle zu führen. Anschließend soll, auf Grundlage der Vorplanung, ein Förderantrag gestellt und der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Bezüglich der vierten Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf zum 01. Januar 2019 fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat Thür bevollmächtigt die Verwaltung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der Ortsgemeinde Thür zum 01.01.2019 zu beauftragen. Der Gemeinderat Thür überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Die Ortsgemeinde Thür verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell) ausschreiben zu lassen. Der zu liefernde Strom soll zu 100 Prozent aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote bestehen.

Fehlende Kindergartenplätze

In der Ortsgemeinde Thür besteht vom Monat März 2018 bis zum Schulbeginn im Sommer ein Fehlbedarf an 10 Kindergartenplätzen. Die Minderkapazität nach Schulbeginn, beläuft sich für das Jahr 2018, auf sieben Kinder deren Anspruch zunächst nicht gedeckt werden kann. Im Rahmen einer Ortsbegehung durch das Kreisjugendamt und der VG-Verwaltung wurde als geeignete Betreuungseinrichtung das Dorfgemeinschaftshaus fokussiert. Am Gebäude selbst müssten hier keine baulichen Veränderungen vorgenommen-, sondern lediglich Kind gerechte Sicherheitsnachrüstungen durchgeführt werden. Diese beinhalten insbesondere Steckdosenschutzabdeckungen und ein Sicherheitsgitter an der Treppe zum Obergeschoss und Keller.

Nach Abschluss der entsprechenden Gestaltung kann sodann ein weiterer Bedarf von bis zu fünf Kindern durch eine Tagesmutter abgedeckt werden. Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz hat bereits jetzt mündlich seine Zusage zur Nutzung als Betreuungseinrichtung erteilt. Der Gemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung, eine Nutzungsänderung des Dorfgemeinschaftshauses Thür zur Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr durch eine Tagesmutter bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zunächst befristet bis zum 31.12.2018 zu beantragen. Nach Erteilung der baurechtlichen Genehmigung wird die Verwaltung außerdem beauftragt, beim zuständigen Kreisjugendamt die schriftliche Bestätigung zur Nutzung als Betreuungseinrichtung einzuholen.

Im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mendig wurde bereits mit dem Einsatz des Sitzungsdienstprogrammes Session/Mandatos auf Tablets begonnen. Die Resonanz ist bisher durchweg positiv.

Umstellung auf Tablets

Auch in der Ortsgemeinde Thür wird zeitnah eine Umstellung von der Papiervorlage hin zum Tablet erfolgen. Für den Ortsgemeinderat Thür werden 17 Tablets benötigt. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits zwei Ratsmitglieder dem Verbandsgemeinderat angehören, der sich ebenfalls für den Einsatz von Tablets ausgesprochen hat, sind 15 Tablets zu beschaffen. Der Rat beschloss nunmehr, das System so bald wie möglich einzuführen und dass alle Sitzungsunterlagen von den Gemeinderatsmitgliedern, über private Internetverbindungen, heruntergeladen werden können.

Ausbau der Segbach-

und Josefstraße

Die Erschließung eines Neubaugebietes „Zum Wingert II“ erläuterte Jürgen Jakob anhand eines von dem Thürer Ing.-Büro Siekmann und Partner erstellten Musterplans. Ortsbürgermeister Rainer Hilger teilte hierzu mit, dass aufgrund der Eigentumsverhältnisse im vorgesehenen Gebiet ein Erwerb aller Grundstücke durch die Gemeinde nicht möglich sein werde. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens sei notwendig, wobei mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet werden müsse. Die Realisierung des Baugebietes an dieser Stelle werde daher kurzfristig nicht möglich sein. Zum Thema „Umgestaltung Kaiserplatz mit Ausbau der Segbach- und Josefstraße“ sagte Rainer Hilger: „Ursprünglich war von Seiten der Gemeinde vorgesehen, diese drei Maßnahmen zu bündeln und zu realisieren. Aufgrund förderrechtlicher Bestimmungen ist dies jedoch nicht möglich. Die Umgestaltung des Kaiserplatzes kann aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert werden. Für das Antragsverfahren ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich. Die Förderung beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für den Ausbau der Segbach- und Josefstraße läuft derzeit eine Anfrage beim LBM, um die Frage zu klären, ob diese Straßen als ‚wichtige innerörtliche Straßen‘ ebenfalls gefördert werden könnten.“