Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage

Tod eines Kindes in Bad Breisig

Der Fall wird am Amtsgericht in Sinzig verhandelt werden

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine Verantwortliche der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Bad Breisig Anklage wegen fahrlässiger Tötung zum Amtsgericht - Strafrichter - in Sinzig erhoben. Mit der Anklageschrift wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, am 8. Mai 2017 durch Fahrlässigkeit den Tod eines dreijährigen Jungen verursacht zu haben.

Tod eines Kindes in Bad Breisig

Im Mai starb ein Dreijähriger, weil er sich aus der Kita Regenbogen entfernen konnte und in einen benachbarten Gartenteich stürzte.Foto: Archiv

13.11.2017 - 16:59

Bad Breisig/Koblenz. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der verstorbene Junge den Turnraum der Kindertagesstätte in einem unbeobachteten Moment verlassen und war durch eine unverschlossene Tür in den Personalflur der Tagesstätte gelangt. Von hier soll er sich durch eine ungesicherte Außentür auf den Mitarbeiterparkplatz und von dort auf das Nachbargrundstück begeben haben, auf dem sich ein Gartenteich befindet. In diesen stürzte der Junge aus nicht mehr aufzuklärenden Gründen und verlor das Bewusstsein. Erst nach mehreren Minuten wurde er aufgefunden und zunächst reanimiert. Er verstarb gleichwohl noch am selben Tag in einer Kinderklinik.

Als Verantwortliche der Kindertagesstätte war die Angeschuldigte rechtlich zum Schutz der Kinder vor Gefahren verpflichtet. Die Anklage geht davon aus, dass sie zwar Anordnungen zu einer Aufsicht über die Kinder getroffenen hatte, diese jedoch nicht ausgereicht haben, um deren rechtlich gebotenen Schutz zu gewährleisten. Insbesondere war es nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht ausgeschlossen, dass Kinder unerkannt in den erwähnten Personalflur und von dort ins Freie gelangen konnten. Der Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verschulden weiterer Personen haben die Ermittlungen nicht ergeben.


Anklage: Fahrlässige Tötung


Wegen fahrlässiger Tötung wird bestraft, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht. Das Gesetz droht insoweit eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an.

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist im Strafgesetzbuch nicht definiert. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt fahrlässig, wer objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient, und wenn dies unmittelbar oder mittelbar eine Rechtsgutverletzung oder Gefährdung zur Folge hat, die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte.

Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft Koblenz

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Stellenmarkt
Weitere Berichte

Flut im Ahrtal: Anklage gegen Ex-Landrat?

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird am Donnerstag, 18. April über das Ergebnis der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 informieren. Nun steht die Frage im Raum: Erhebt die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen Jürgen Pföhler, den Ex-Landrat des Landkreises Ahrweiler? Pföhler wird unter anderem vorgeworfen, am Abend des 14. Juli 2021 zu spät den Katastrophenalarm ausgelöst zu haben. mehr...

Unfallfahrer konnte sich nicht an Unfall erinnern

Neuwied: Sekundenschlaf führt zu 20.000 Euro-Schaden

Neuwied. Am Montag, 15. April ereignete sich gegen 16.35 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Alteck. Ein PKW wurde im Seitengraben vorgefunden, während ein weiteres Fahrzeug auf der falschen Fahrbahnseite zum Stehen kam. mehr...

Regional+
 

Die Veranstalter rechnen voraussichtlich mit 500 Teilnehmern

Demo in Ahrweiler: Wilhelmstraße wird gesperrt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Sonntag, den 21. April 2024, findet in Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Versammlung unter dem Titel „Sei ein Mensch. Demokratie. Wählen“ statt. Die Veranstalter erwarten etwa 500 Teilnehmer. Aufgrund des geplanten Demonstrationszuges wird die Wilhelmstraße zeitweise gesperrt sein. mehr...

Sankt Katharinen: Einfamilienhaus nach Küchenbrand unbewohnbar

Sankt Katharinen. Am Mittwoch, 17. April, kam es gegen 16 Uhr zu einem Küchenbrand in St. Katharinen. Die Bewohner konnten das Einfamilienhaus unverletzt verlassen. Der Brand wurde durch die alarmierten Kräfte der Feuerwehr gelöscht. Am Gebäude entstand nicht unerheblicher Sachschaden und es ist zurzeit unbewohnbar. mehr...

Anzeige
 
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
LESETIPPS
GelesenNeueste
Kommentare

Gegen den Klimawandel

Amir Samed :
Trotz zunehmender Zweifel an der These, dass fossile Brennstoffe einen fatalen Klimawandel verursachen, ist scheinbar jedes Mittel recht, um diesen zu bekämpfen. Das Wort „Klimawandel“ im Titel eines jeden Projektes wirken wie ein „Sesam, öffne dich“ auf die Tresore mit den Milliarden, die den Steuerzahlern...

Global Marijuana March Koblenz

K.:
Hier ist ein Fehler passiert! Der GMM in Koblenz findet am 11.05. und nicht am 04.05. statt laut der verlinkten Website....
Amir Samed :
Die jetzige, halbherzige, Teillegalisierung ist wirklich unbefriedigend für Menschen die Marihuana konsumieren möchten. Deshalb ist dieser Marsch weiterhin wichtig....
Amir Samed:
Zum Kommentar von Gabriele Friedrich einige (kluge) Worte von Margaret Thatcher: „Je lächerlicher, weit hergeholter und extremer ihre Versuche sind, uns zum Schweigen zu bringen, desto mehr freue ich mich darüber“...
Gabriele Friedrich:
@Amir Samed/ Wer solche Sätze benutzt: "Die Spreu vom Weizen trennen" DER ist ein Nazi und nicht jemand, der das bemängelt. Mäßigen Sie einfach Ihre Ausdrucksweise....
Michael Kock:
@amir samed: Es wäre geradezu naiv zu glauben, dass Flüchtlinge, die vor Krieg (Syrien) oder den Taliban (Afghanistan) fliehen, sich von einer Bezahlkarte aufhalten liessen. Ihr Argument, dass Geflüchtete aus Greiz, Thüringen abgewandert sind, nachdem die Bezahlkarte eingeführt wurde, weist ja nur darauf...
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Service