Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen

„Wichtiger Schritt, um Lohndumping zu verhindern“

„Wichtiger Schritt, um Lohndumping zu verhindern“

Andrea Nahles, MdB. Bürgerbür Andrea Nahles

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen geschaffen“, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, MdB. Bis zuletzt habe man hart um die Details mit der CDU/CSU gerungen, so Andrea Nahles. Mit dem Gesetz habe man nun nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei den Beschäftigten geschaffen.

„Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von gleicher Bezahlung nach neun Monaten“, erläutert die SPD-Politikerin. Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes sei die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer sei nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen würden, fügt Andrea Nahles hinzu. Außerdem könnten Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Auf Druck der SPD, so Andrea Nahles weiter, konnte erreicht werden, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn es sich dabei um Leiharbeitsverträge handelt. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten wurden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt.

Pressemitteilung des

Wahlkreisbüro Andrea Nahles, MdB