Turmgespräch drehte sich um die Frage: „Ab wann war Sinzig Stadt?“

Sinzig könnte schonvor 1267 Stadt geworden sein

Sinzig könnte schon
vor 1267 Stadt geworden sein

Sinzig könnte schon
vor 1267 Stadt geworden sein

Sinzig. „Haben Sie schon einmal nachgedacht, was eine Stadt ausmacht?“, fragte Karl-Friedrich Amendt beim Turmgespräch des Vereins zur Förderung der Denkmalpflege und des Heimatmuseums im Sinziger Schloss. Und der Vereinsvorsitzende gab selbst die Antwort. Einerseits sind Funktion und Größe für den Stadt-Begriff bedeutsam, andererseits die juristische Stellung, wobei die städtische Selbstverwaltung und eine eigene Gerichtsbarkeit zu den hochrangigsten Rechten gehörten.

Anlass dieser Überlegungen ist das für 2017 geplante Stadtfest. Die Vorbereitungen sind angelaufen und der Denkmalverein trägt dazu bei. So präsentierte der Vorsitzende Karl-Friedrich Amendt seine neue Broschüre „750 Jahre Sinzig – wann genau?“, die auch ein Kapitel von Stadtarchivar Wolfgang Dietz über Sinziger Siegel und Wappen erhält. Im Turmgespräch unter demselben Titel ging er ebenfalls der Datierung auf den Grund.

Dies gestaltete sich als anspruchsvolles Vorhaben, da selbst Historiker offen lassen, „welche konkreten Voraussetzungen und Privilegien für Kleinstädte wie Remagen und Sinzig notwendig waren, um sich Stadt nennen zu dürfen“. Eine Urkunde zur Verleihung der Stadtrechte existiert für Sinzig ohnehin nicht. Im Mittelalter gab es außerdem keine reichseinheitlichen Gesetze, welche die Bedingungen der Stadtbenennung festlegten. Zwar führten die vier bekannten Ms (Markt-, Mauer-, Maut- und Münzrecht) zum Titel Stadt, nicht aber zur vollständigen Selbstbestimmung. König und Landesherren „behielten das Heft des Handelns in der Hand“.

Im Rückblick zeigten die Verpfändungen, „dass die sogenannten Stadtrechte der Kleinstädte, wie Sinzig oder Remagen, letztlich eine Mogelpackung waren“.

Dessen ungeachtet kreiste der Referent die Stadt-Datierung unter maßgeblicher Betrachtung von vier Urkunden ein. Sie stammen alle aus der Zeit nach dem Umzug der königlichen Verwaltung von der Sinziger Königspfalz auf die Burg Landskron 1207, der erst die Chance einer Selbstverwaltung eröffnete. Die älteste Urkunde, vom November 1227, erwähnt für Sinzig einen Bürgermeister sowie ein Schöffenkollegium (Stadtrat): Damit liefere sie einen Hinweis, jedoch keinen Beweis zur Selbstverwaltung. Schwerer wiegt für ihn das Dokument vom Mai 1243, da es die Sinziger „civibus imperii in Sinzige“ (Bürger des Reichs in Sinzig) nennt, was bedeutet, dass sie direkt dem Reich unterstanden und keinem regionalen Landesherrn. Als „Civitas“ galten im Mittelalter kleinere Städte mit erheblichen Privilegien. Solche beschreibt die Urkunde nicht. Dennoch: „Wenn es überhaupt eine Urkunde gibt, die die Stadtrechte Sinzigs belegt, dann ist es diese“, erklärte Amendt.

Zwölf Jahre danach wird für den 1. April 1255 Sinzigs Beitritt zum „Rheinischen Städtebund“ beurkundet, ein „Schutz- und Trutzbündnis“ in der politisch instabilen Zeit des Doppelkönigtums im Reich. Noch besitzt Sinzig kein eigenes Stadtsiegel, weshalb die Herren der Reichsburgen Landskrone und Hammerstein mit ihrem Siegel unterzeichnen. Die Burgherren förderten demnach das Recht Sinzigs, „eigene Außen- und Bündnispolitik zu betreiben“. Zur Zeit der „sogenannten Stadtwerdungsurkunde“ vom 9. Oktober 1267, auf welche sich die 750-Jahr-Feier im Jahr 2017 stützt, war dagegen Sinzigs Position schwächer als zuvor. Denn der Ort, der sich nach der Auflösung des Städtebundes unter den Schutz des Grafen von Jülich stellte, wurde um 1266/67 von Kurköln erobert. In genannter Urkunde versprach der Erzbischof den „opidanos von Sinzig bei allen Rechten zu belassen, die sie bisher vom Reiche gehabt“. Stärkster Beleg für den Stadtstatus ist der Begriff „opidanos“ für die Bürger. „Oppidum“ heißt lateinisch zwar Stadt, doch nannten die Römer so ausgerechnet größere Ansiedlungen in besetzten Gebieten ohne Stadtrechte. Die Anrede kann also Sinzigs Anerkennung als Stadt belegen oder sogar das Gegenteil aussagen.

Karl-Friedrich Amendt hat kein spektakuläres Einzelereignis aufspüren können, in dessen Folge Sinzig Stadt wurde. Aber er hat mit grundsätzlichen und regionalspezifischen Überlegungen die Stadtwerdung abgeklopft und das Feld bereitet für zukünftige Forschungen auf diesem schwierigen Themengebiet.

Den Sinzigern hält er nun nach intensiven Recherchen vor Augen, dass schon vor 1267 Indizien für Sinzig als Stadt sprechen. In den Urkunden von 1227 und speziell von 1243 und 1255 erkennt er „drei Gründe, um mindestens 750 Jahre Stadtrechte zu feiern“.

Die im Selbstverlag des Denkmalvereins erschienene Broschüre von Karl-Friedrich Amendt und Wolfgang Dietz hat 66 Seiten. Es gibt sie im örtlichen Buchhandel, bei der Tourist Info und im Heimatmuseum Sinzig.