Jagdgenossen Brodenbach

Jahreshaupt-versammlung

Brodenbach. Die Sitzung der Jagdgenossenschaft Brodenbach findet am Sonntag, 24. April um 11 Uhr im Hotel Peifer statt. Die Jagdgenossenschaft Brodenbach lädt alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Brodenbach zu dieser Jahreshauptversammlung ein. Der Jagdgenossenschaft Brodenbach gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Brodenbach an. Auf Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Jedes Mitglied kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.