- Anzeige -AOK informiert zum Thema Pflege

Neuerungen in der sozialen Absicherung für pflegende Angehörige

Region. Angehörige und ehrenamtlich Pflegende profitieren ab 1.1.2017 von verbesserten Leistungen zur sozialen Sicherung. Für bisher rentenversicherte Pflegepersonen zahlt die AOK als Pflegekasse weiterhin die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Durch den neuen Pflegegrad und die aktuelle Leistungsart des Pflegebedürftigen ergibt sich für viele Pflegepersonen ein höherer Beitrag als bisher. Wichtig ist auch: Nachteile sind ausgeschlossen.

Für Personen, die pflegebedürftige Angehörige in Pflegegrad 2 bis 5 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, zu Hause pflegen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt/selbstständig tätig ist und keine Vollrente wegen Alters bezieht. Hat die Pflegeperson ihre Beschäftigung wegen der Pflegetätigkeit unterbrochen oder aufgegeben, zahlt die zuständige Pflegekasse ab 2017 für die Dauer der Pflege auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Für die Pflege im häuslichen Bereich besteht zudem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.